Löbau. Für das Kalenderjahr 2023 können Landwirte noch den alten Erstattungssatz für Agrardiesel in Höhe von 21,48 Cent/l zurückbekommen. Der Antrag muss nicht mehr bis zum 30. September sondern bis zum 31. Dezember gestellt werden.
Die verschobene Frist geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zurück. Das hatte entschieden, dass die Antragsfrist für den Agrardiesel auch den geläufigen Festsetzungsfristen für Verbrauchsteuern entsprechen muss. Diese enden immer am 31. Dezember eines Jahres. Für das Jahr 2023 kann wie bisher die Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent/l Agrardiesel beantragt werden. Nach einer Entscheidung der Bundesregierung sinkt ab dem Antrag für das Verbrauchsjahr 2024 der Rückvergütungssatz. Danach beträgt die Agrardieselvergütung
- bis zum 29. Februar 2024 noch 21,48 Cent/l
- vom 01. März 2024 rund 12,88 Cent/l und
- vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 noch 6,44 Cent/l
Für das Verbrauchsjahr 2026 wird es nach aktueller Rechtslage keine Rückerstattung mehr geben. Die Steuerentlastung gilt nur für Gasöle – jeweils unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen. Ausgenommen von der Rückvergütung sind Biokraftstoffe oder Additive.
Der Antrag muss seit diesem Jahr komplett digital erfolgen. Der alte Papierantrag ist endgültig abgeschafft.
Wer das digitale Verfahren bisher noch nicht genutzt hat, sollte den Antrag nicht aufschieben. Allein das Finanzamt benötigt oft bis zu zehn Tage, um den nötigen Freischaltcode für Elster zuzuschicken.