Sozialwahlen 2023

Wahlunterlagen an Gruppe der Selbstständigen werden verschickt

Koblenz. In diesen Wochen findet die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte können ihre Stimme bis zum 31. Mai 2023 abgeben.

Aktuell werden die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte verschickt. Es handelt sich ausschließlich um eine Briefwahl. Der Wahlbrief muss bis zum 31. Mai 2023 beim Wahlausschuss der SVLFG eingegangen sein. Nach diesem Termin darf die Stimme nicht mehr berücksichtigt werden. Daher ist die Postlaufzeit bei der Rücksendung zu berücksichtigen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass der Fragebogenrücklauf höher ist als bei der letzten Sozialwahl 2017.

Der Wahlausweis wird von der SVLFG nur auf Antrag ausgestellt. Dazu hat sie einen Fragebogen an alle in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmen verschickt, um das Wahlrecht in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte feststellen zu können. Die Wahlberechtigten erhalten den Wahlausweis mit den Wahlunterlagen. Diese sind so bald wie möglich ausgefüllt an die SVLFG, Wahlausschuss, 10499 Berlin, zurückzusenden. Nur bei korrekter Ausfüllung und Rücksendung ist die Stimme gültig.

Die Vorschlagslisten mit den Kandidierenden inklusive deren Selbstdarstellungen sowie ein Erklärfilm zum Wahlverfahren finden sich auf www.svlfg.de/sozialwahl. Fragen beantwortet der Wählendenservice unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 589 2716 oder per E-Mail an fragen-sozialwahl@svlfg.de