Sozialwahl 2023

Wählt Liste 5! Bauern, Winzer, Waldbauern – Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Koblenz.Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hat für die Sozialwahlen bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) eine gemeinsame Liste mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd, dem Hessischen Bauernverband und dem Bauernverband Saar eingereicht, die Liste 5. Der Name der Liste lautet: „Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“.

Die SVLFG hat in den vergangenen Wochen alle landwirtschaftlichen UnternehmerInnen zur Feststellung der Wahlberechtigung und Registrierung im Wählerverzeichnis angeschrieben. Nur wer die Unterlagen an die SVLFG zurückschickt, kann wählen! Ausschließlich die registrierten Wähler erhalten ab Mitte April die Wahlunterlagen. Diese müssen bis spätestens Ende Mai an die SVLFG zurückgeschickt werden.

Nur wenn Sie an der Sozialwahl 2023 teilnehmen, können Sie sicherstellen, dass die Interessen aus dem Verbandsgebiet des BWV auch künftig in der Vertreterversammlung der SVLFG Beachtung finden. Hier werden wichtige Themen, die Sie alle betreffen, wie zum Beispiel der Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, entschieden. Schicken Sie also zunächst bitte unbedingt den ausgefüllten Fragebogen zurück. Ein Freiumschlag liegt bei. Eine Ausfüllhilfe finden Sie am Ende des Artikels.

Die Liste 5 steht zum einen für den Erhalt des eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems. Zum anderen setzen sich die Vertreter der Liste 5 für solidarische und gerechte Beiträge in allen Zweigen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und eine Reduzierung der Verwaltungskosten ein. Über die Kreisbauernverbände wird eine flächendeckende ortsnahe Sozialberatung sichergestellt. Der BWV kämpft seit Jahren massiv und fortlaufend für eine Erhöhung der Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung und eine gesetzliche Absicherung, was zu einer Beitragsreduzierung bei der Berufsgenossenschaft führen würde.

Wählen Sie die Liste 5!
Nur wer wählt, kann mitbestimmen!

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau
Rechtsanwältin Barbara Wolbeck
Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz
Tel. 0261/9885-1321
E-Mail: wolbeck@bwv-net.de

oder Ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle