Agrarinvestitionsförderung

Mit der Verschlechterung der Förderbedingungen leistet man dem Tierwohl einen Bärendienst

Koblenz. Bei der Agrarinvestitionsförderung (AFP) droht eine deutliche Verschärfung der Bedingungen. Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung soll im Falle einer Förderung der zulässige Viehbesatz für Schweine- und Geflügel unter 2 Großvieheinheiten (GV) je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche liegen. Zusammen mit der geplanten Änderung der Koeffizienten für die Umrechnung von Tieren in Großvieheinheiten (GVE) führt dies zu einer deutlichen Verschärfung der Förderbedingungen. Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) erhöht sich dadurch der Flächenbedarf für investitionswillige Schweinehalter um den Faktor 4,6 und für Betriebe mit Legehennen, die investieren wollen, um den Faktor 9,3.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, erklärt hierzu: „Das Ziel der Investitionsförderung, die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden sowie tiergerechten Landwirtschaft, wird mit diesen Vorgaben verfehlt.“

In einem Brief an den rheinland-pfälzischen Staatssekretär Andy Becht fordert der BWV Rheinland-Nassau das Land auf, bei der Abstimmung zwischen Bund und Ländern darauf zu drängen, dass die Möglichkeit aus der EU-Durchführungsverordnung 2021/2290 genutzt wird, wonach die Mitgliedstaaten abweichende Umrechnungskoeffizienten festlegen können.

Ändere man die Umrechnungskoeffizienten und fordere gleichzeitig, die 2 GVE je Hektar einzuhalten, erweise man den politisch gewollten Umbau der Tierställe zu mehr Tierwohl einen Bärendient, warnt Horper.