Sozialwahlen 2023

Stimmen für Rheinland-Pfalz – Liste 5 wählen

Koblenz. Mitte/Ende Februar 2023 verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) einen Fragebogen an die Landwirte und Winzer, mit dem die Wahlberechtigung für die im Mai 2023 stattfindenden Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ermittelt wird.

In der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) findet eine bundesweite Wahlhandlung statt, da insgesamt durch den Wahlausschuss 9 Listen zugelassen wurden. Eine Friedenswahl, wie dies in der Vergangenheit häufig der Fall war, kann nicht stattfinden. Bei der Wahl handelt es sich um eine Listenwahl. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV), der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV Süd), der Bauernverband Saar und der Hessische Bauernverband haben eine gemeinsame Liste eingereicht. Mit dieser wird das Gebiet des ehemaligen Sozialversicherungsträgers Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland abgedeckt. In der Vertreterversammlung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stehen lediglich 20 Plätze in der Gruppe der SofA zur Verfügung. Die südwestdeutsche Liste tritt mit dem Namen „Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“ an. Es handelt sich um die Liste 5.

Angeführt wird diese Liste durch Ingo Steitz, ehemaliger langjähriger Vizepräsident des BWV Süd.

Für den BWV sind auf der Liste vertreten:

Gudrun Breuer (Präsidentin der Landfrauen)
Walter Clüsserath (Vizepräsident BWV)
Michael Horper (Präsident BWV)
Ulrich Schreiber (Vorsitzender des Kreisverbandes Neuwied)
Vera Steinmetz (Vorsitzende des Kreisverbandes Bernkastel-Wittlich)
Marco Weber (Vorsitzender des Kreisverbandes Daun)

„Die regionalen Interessen unserer Landwirte und Winzer können in der Vertreterversammlung nur gewahrt werden, wenn eine hohe Wahlbeteiligung erfolgt“, so Präsident Michael Horper. „Es gilt auch, die Interessen der Winzer zu wahren. Diese werden ohnehin in der Vertreterversammlung kaum vertreten sein. Insofern ist es für Rheinland-Pfalz als die Region, in der der Weinbau mit Abstand am stärksten ausgeprägt ist, besonders wichtig, dass über eine hohe Wahlbeteiligung die Wahl von weinbaulichen Vertretern in die Vertreterversammlung erfolgen wird. Nur wer den Fragebogen an die SVLFG zurückschickt, erhält im Mai die Unterlagen für die Briefwahl. Die Fragebögen müssen bis spätestens Ende April an die SVLFG zurückgeschickt sein.“

Die Liste 5 steht zum einen für den Erhalt des eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems. Zum anderen setzen sich die Vertreter der Liste 5 für solidarische und gerechte Beiträge in allen Zweigen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und eine Reduzierung der Verwaltungskosten ein. Außerdem wird über die Kreisbauernverbände eine flächendeckende ortsnahe Sozialberatung sichergestellt. Der BWV setzt sich massiv und fortlaufend für eine Erhöhung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und eine gesetzliche Absicherung ein, was zu einer Beitragsreduzierung bei der Berufsgenossenschaft führen würde.

Wählen Sie die Liste 5! Nur wer wählt, kann mitbestimmen!

Näheres zu den Spitzenkandidaten und der Sozialwahl erfahren Sie bei den Kreisbauernverbänden des BWV sowie im Sozialreferat in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz.