Debatte um „Zufallsgewinne“

Horper sieht Abschöpfung bei erneuerbaren Energien kritisch

Koblenz. Am ersten Septemberwochenende hat die Ampelkoalition ihr drittes Entlastungspaket vorgestellt. Die Bundesregierung sieht darin starke Eingriffe in den Energiemarkt vor, die für die Endkonsumenten preisdämpfend wirken sollen. Geplant sind unter anderem Gewinnabschöpfungen bei erneuerbaren Energien. Negativ betroffen wären durch die Maßnahmen Energieanlagen, die ihren Strom direktvermarkten oder eine Marktprämie erhalten. In Rheinland-Pfalz wären vor allem Bauern und Winzer mit Biogasanlagen, kleineren Freiflächen- und Dach-Photovoltaikanlagen sowie kleineren Windenergieanlagen betroffen.

Besonders besorgt zeigt sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, um die Zukunft der Biogas- und Biomethananlagen im Verbandsgebiet: „Es ist nicht einsichtig, warum gerade die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die maßgeblich zur Energiewende und zudem noch zur Verbesserung der Gasversorgung beitragen, benachteiligt werden. Für ein Gelingen der Energiewende ist es kontraproduktiv, wenn mögliche höhere Erlöse, die vor allem zur Tilgung und Tätigung neuer Investitionen benötigt werden, abgeschöpft werden.“

Der BWV setzt sich für eine Mindestanlagengröße bei der Abschöpfung von sog. „Zufallsgewinnen“ ein. Diese könnte beispielsweise bei 3 Megawatt liegen und neben den Biogasanlagen auch kleinere, aber für die Stabilität der Energieversorgung sowie der regionalen und dezentralen Energiegewinnung wichtigen Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen berücksichtigen.