Sozialwahlen am 31. Mai 2023

Sozialwahlen stehen an

Koblenz. Die landwirtschaftlichen Organisationen und Berufsgruppen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland suchen für die kommende Sozialwahl im Jahr 2023 Bewerberinnen und Bewerber für die soziale Selbstverwaltung in der Land- und Forstwirtschaft bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Wenn Sie aktiv mitbestimmen wollen und in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Verantwortung übernehmen wollen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

Sozialwahlen – Was ist das?

Die Sozialwahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherung, wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen und den gesetzlichen Unfallversicherungen – hier insbesondere die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – sind nach den Europawahlen und der Bundestagswahl die Wahlen mit den meisten Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Der nächste Termin ist nun der 31. Mai 2023.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahlen finden ausschließlich als Briefwahl statt. Bei der SVLFG wird von den Wahlberechtigten die 60-köpfige Vertreterversammlung gewählt. Diese setzt sich aus jeweils 20 Vertretern der folgenden Gruppen zusammen:

– Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)

– Gruppe der Arbeitgeber

– Gruppe der versicherten Arbeitnehmer

Gewählt werden können nicht einzelne Personen, sondern lediglich Listen der vorschlagsberechtigten Gruppen. Sollten nicht mehr Bewerber zugelassen werden als Sitze in der Vertreterversammlung in der jeweiligen Gruppe zu vergeben sind, so findet keine Wahlhandlung statt. Die Bewerber gelten dann unmittelbar als gewählt. Man nennt diesen Vorgang „Friedenswahlen“. Wenn mehr Bewerber auf verschiedenen Listen zur Wahl stehen als Sitze zu vergeben sind, findet eine sogenannte Urwahl statt.

Wer kann Vorschlagslisten einreichen?

Vorschlagsberechtigt zur Einreichung von Listen für die Sozialwahlen sind in der

– Gruppe der SofA: Berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren Verbände

– Gruppe der Arbeitgeber: Arbeitgebervereinigungen sowie deren Verbände

– Gruppe der versicherten Arbeitnehmer: Gewerkschaften und andere selbstständige Arbeitnehmervereinigungen sowie deren Verbände

Die land- und forstwirtschaftlichen Organisationen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland treten mit einer gemeinsamen Liste für die Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte an. Zudem können auch sogenannte freie Listen gebildet werden.

Wer kann wählen/gewählt werden?

Gewählt werden können in der Gruppe der SofA der unfallversicherte Unternehmer und sein unfallversicherter Ehegatte/Lebenspartner, wenn in dem Unternehmen keine fremden Arbeitskräfte länger als sechs Monate im Jahr beschäftigt werden. Hierzu zählen auch Gesellschafter einer sogenannten GbR, die das landwirtschaftliche Unternehmen betreiben. Weiter sind die ehemaligen SofA oder deren Ehegatten/Lebenspartner, die eine Rente der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen, wahlberechtigt.

Aufgaben als Vertreterversammlungsmitglied

Das gewählte Mitglied der Vertreterversammlung fasst in der regelmäßig einmal im Jahr stattfindenden Sitzung der Vertreterversammlung Beschlüsse über den Inhalt der Satzung der SVLFG. Damit bestimmt es im Rahmen der Gesetze über die Berechnung und die Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und zur landwirtschaftlichen Krankenkasse mit. Auch entscheidet das Mitglied im Rahmen der Gesetze über etwaige Mehrleistungen für Versicherte, die in der Satzung der SVLFG geregelt werden können. Weiterhin beschließt die Vertreterversammlung die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG. Wichtig für diese Entscheidungen ist, dass der/die Gewählte den Sachverstand des Berufsstands in die Vertreterversammlung einbringt.

Wie können Sie sich bewerben?

Wenn Sie sich in der sozialen Selbstverwaltung bei der SVLFG einbringen wollen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 16.09.2022. Für die Bewerbung zur Sozialwahl in der SVLFG in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Vertreterinnen und Vertreter aller Produktionsrichtungen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und der Imkerei aufgerufen, wenn sie der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) angehören.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich an die Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau bzw. an die Geschäftsstelle des Bauernverbandes Saar wenden:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau

Karl-Tesche-Str. 3
56073 Koblenz
Telefon-Nr.: 0261/9885-1321
E-Mail: hutgens@bwv-net.de

Bauernverband Saar

Heinestr. 2-4
66121 Saarbrücken
Telefon-Nr.: 0681/90623-0
E-Mail: info@bauernverband-saar.de