EEG Osterpaket der Bundesregierung

Biogasanlagen: Regionale Stromvermarktung muss intensiviert werden

Koblenz. In einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Energie-Staatssekretär Michael Hauer, fordert der Hauptgeschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Dr. Simon W. Schlüter, dass künftig die direkte Vermarktung von erneuerbaren Strommengen vom Erzeuger an die Verbraucher im regionalen Umkreis ermöglicht werden müsse. Hierfür sehe das EU-Recht ein taugliches Instrument, das sogenannte Energy Sharing, vor. Diese Vermarktungsform sei in Deutschland bisher nicht umgesetzt worden und sie müsse nun in das EEG integriert werden, um die Zukunftschancen der Biogasanlagenbetreiber zu fördern.

Schlüter würde es begrüßen, wenn im EEG künftig die neue Veräußerungsform „Energy Sharing“ geregelt würde, damit die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften erneuerbaren Strom mit geringem Aufwand an ihre Mitglieder liefern könnten. Für den in das Netz eingespeisten Strom erhalte die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft als Anlagenbetreiber Anspruch auf die Zahlung der Marktprämie.

Es müsse außerdem geregelt werden, dass die Betreiber von Biogas-Anlagen den notwendigen Betriebsstrom selbst produzieren dürften, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Einspeisevergütung des Überschussstroms habe. Dies dürfe nicht nur für Neuanlagen gelten. Notwendig wäre es vielmehr, auch für die Bestandsanlagen eine entsprechende Regelung einzuführen, damit diese insbesondere in Anbetracht der derzeit explodierenden Energiepreise weiterhin wirtschaftlich arbeiten könnten und förderunschädlich den Betriebsstrom aus der eigenen Anlage beziehen könnten, betont Schlüter.

Es ist künftig vorgesehen, die Leistung kleinerer Gülleanlagen von 99 kW auf 150 kW anzuheben und Erleichterungen für den Einsatz von Kleegras zu schaffen. Diese Neuregelung ist zu begrüßen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert jedoch, dass auch bestehende Biogasanlagen nach Auslaufen der 20-jährigen Bindungsfrist in kleinere Gülleanlagen überführt werden können. Bisher ist ein Wechsel bestehender Biogasanlagen in die Gülleklasse nur für Anlagen möglich, deren installierte Leistung am 31.03.2021 nicht mehr als 150 kW betrug. Eine solche Regelung, so Schlüter, helfe den zahlreichen bestehenden Biogasanlagen in Rheinland-Pfalz jedoch nicht.

Der Verband schlägt vor, dass die Obergrenze 150 kW Bemessungsleistung betragen solle, ohne Begrenzung der installierten Leistung und ohne die Begrenzung auf einen bestimmten Stichtag. Durch den Wechsels bestehender Anlagen in die Gülleklasse erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe Perspektiven, um auch in Zukunft Strom und Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen produzieren und die vorhandene Technik optimal nutzen zu können.