Erneuerbare Energien

Freiflächen-PV muss als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme gelten

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, betonte vergangene Woche in einem Gespräch mit Umweltstaatssekretär Michael Hauer, dass künftig im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nicht mehr ausgleichspflichtig sein sollten: „Landwirtschaftliche Flächen sind für die Nahrungsmittelerzeugung und den Naturschutz von großer Bedeutung. Wenn auf ihnen Solaranlagen installiert werden, müssen sie als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für andere Bauprojekte dienen, da sie einen hohen Artenreichtum ermöglichen. Landwirtschaftliche Flächen sind knapp. Wir müssen dem Flächenfraß dringend Einhalt gebieten.“

Eine höhere inländische Energieproduktion und wirtschaftlich arbeitende landwirtschaftliche Betriebe seien von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Es sei daher notwendig, möglichst viele Biogas-Bestandsanlagen nach Auslaufen des 20-jährigen Förderzeitraumes in ein neues Vergütungssystem zu überführen, welches einen Weiterbetrieb wirtschaftlich ermögliche, forderte Horper weiter. Hier bleibe die Flexibilisierung der Anlagen ein wichtiges Instrument. Auch eine Erhöhung der zulässigen Leistung von Gülleanlagen von 75 auf mindestens 99 kW und die Ermöglichung des Neubaus von weiteren Gülleanlagen sei notwendig. Horper mahnte zudem an, den im Koalitionsvertrag genannten Runden Tisch zum Thema Repowering von Biogasanlagen endlich ins Leben zu rufen, um genehmigungstechnische Hindernisse, z.B. bei der Flexibilisierung von Anlagen, zu beseitigen.