Tiergesundheit

BVD-Impfung und Einstallung geimpfter Tier ab 26.2.2022 in Rheinland-Pfalz verboten

Mainz. Die Oberste Veterinärbehörde im Umweltministerium in Mainz und das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz haben am 25.2.2022 mitgeteilt, dass ab Samstag, den 26.2.2022, in Rheinland-Pfalz die Impfung gegen die Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) und die Einstallung von gegen BVD geimpfter Tiere verboten sind. Hintergrund ist die Anerkennung des Antrags von Rheinland-Pfalz als BVD-freie Region durch die EU-Kommission. Damit gilt Rheinland-Pfalz offiziell als BVD-frei.

Die „Tierseuchenrechtliche Verfügung des Landesuntersuchungsamtes zur Anordnung eines Verbots der Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)“ finden Sie hier auf der LUA-Homepage.

Was bedeutet BVD-frei?

Die Anerkennung des Status BVD-frei bedeutet nach den Vorgaben der EU, dass mindestens 99,8 Prozent der Betriebe im betreffenden Gebiet BVD-frei sind, beziehungsweise 99,9 Prozent der Rinder. Diese sind dann BVD-frei, wenn in den letzten 18 Monaten kein positiver Fall aufgetreten ist. Entweder müssen alle Tiere auf das BVD-Virus untersucht sein (davon die in den letzten 12 Monaten geborenen Kälber spätestens nach 20 Tagen), oder es wird nach einem vorgeschriebenen Schema auf Antikörper untersucht.

Warum wird die Impfung verboten?

Hintergrund des Impfverbots ist es, ein erneutes Auftreten der Seuche schneller erkennen zu können, so die Begründung des LUA. Impfungen verursachen eine Antikörperbildung im Tier. Da Impf-Antikörper und Antikörper natürlicher BVD-Infektionen im Labor nicht sicher unterschieden werden können, würde eine Impfung die Überwachung des Status „frei von BVD“ unmöglich machen.

Untersuchung über Ohrstanze wird zunächst fortgeführt

Hauptziel der staatlichen BVD-Bekämpfung, die bereits 2011 begonnen hat, ist es, dauerhaft infizierte Rinder möglichst frühzeitig zu erkennen und aus den Beständen zu entfernen, damit sie die Krankheit nicht verbreiten. Sichergestellt wurde dies durch die bundesweit verpflichtende Untersuchung von Ohrstanzen neugeborener Kälber. Seit dem Start dieser Untersuchungen im Jahr 2011 sind im LUA mehr als 1,6 Millionen Proben rheinland-pfälzischer Kälber auf den Erreger getestet worden.

Mittelfristig soll die BVD-Diagnostik auf serologische Untersuchungen umgestellt werden. Das wäre kostengünstiger und weniger aufwendig, so die Aussage der Veterinäre. Solange aber noch BVD-geimpfte Tiere in den Beständen vorhanden seien, sei diese Umstellung aber noch nicht möglich, da die serologische Untersuchung (Blut oder Tankmilch) nicht zwischen Antikörpern des Impfvirus oder des Feldvirus unterscheiden könne.

Wie verbreitet sich der BVD-Virus?

BVD ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zu den verlustreichsten Virusinfektionen bei Rindern zählt. Das BVD-Virus wird durch direkten Kontakt der Tiere untereinander oder indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder Gerätschaften übertragen. Bei Tieren mit funktionierendem Immunsystem verläuft die Infektion in der Regel ohne erkennbare klinische Symptome; gelegentlich werden Durchfall und grippeähnliche Symptome beobachtet. Besonders gravierend ist die Infektion des Fetus in der Gebärmutter trächtiger Tiere. Die Folgen können Aborte oder die Geburt missgebildeter Kälber sein. Wird der Fetus im ersten Drittel der Trächtigkeit infiziert, erkennt sein noch nicht ausgereiftes Immunsystem das Virus nicht als körperfremd und bildet keine körpereigene Abwehr aus. Folge: Die Tiere bleiben dauerhaft infiziert. Sie scheiden das Virus lebenslang in hohen Dosen aus und tragen so zur Verbreitung des Erregers im Bestand bei (Virämiker). Nach einer weiteren Infektion mit dem Virus der BVD erkranken sie an der Mucosal Disease (MD) und sterben in der Regel innerhalb weniger Tage.

Warum gibt es ein Einstallungsverbot für geimpfte Tiere?

Es dürfen keine geimpften Tiere mehr eingestallt werden, da sonst der Freiheits-Status gefährdet wird. Geimpfte Tiere, die aktuell noch in rheinland-pfälzischen Betrieben stehen, dürfen dort verbleiben. Sie dürfen jedoch nicht in andere Betriebe in freien Gebieten (also z.B. innerhalb Rheinland-Pfalz) verbracht werden.

Auf Empfehlung des für die Tierseuchenfragen zuständige Umweltministerium wurde in der Rheinischen Bauernzeitung und dem Agrarinfo für Mitglieder bereits im März 2021 der Hinweis veröffentlicht, dass nur noch BVD-frei getestete Tiere zugekauft werden sollen. Auch vom routinemäßigen Einsatz des Impfstoffes zur Prophylaxe wurde abgeraten. Damals galten der Eifelkreis und der Rhein-Hunsrück-Kreis noch als sogenannte Tilgungs-Landkreise.

Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?

Im Nachbarland NRW wurde bereits zum 1.2.2022 das Impfverbot verhängt. Eine Karte mit dem Stand der BVD-Sanierung in Deutschland ist hier verlinkt (Stand 12/2021). Hier sind die BVD-freien Gebiete in Grün und die Gebiete mit BVD-Tilgungsprogramm in Rot dargestellt.

Weitere Fragen?

Tierhalter sollen sich bei Unklarheiten an die für sie zuständigen Veterinärämter, Kreisverwaltungsbehörden oder Zuchtorganisationen wenden.