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Wolfsmanagement – BWV und IGJG begrüßen Änderung des Bundesjagdgesetzes

Koblenz. Nach jahrelanger Diskussion sind auf der Bundesebene nun endlich die Weichen dafür gestellt worden, ein effizientes Wolfsmanagement in Deutschland auf den Weg zu bringen und aggressive Wölfe entnehmen zu können. Der Bundestag hat am 05.03.2026 die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, wonach der Wolf in Zukunft grundsätzlich bejagt werden kann. Damit wird eine langjährige Forderung des landwirtschaftlichen Berufsstandes erfüllt. Der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings Ende März noch zustimmen.

„Eine gute Entscheidung insbesondere für die Weidetierhalter in den rheinland-pfälzischen Mittelgebirgsregionen“ so unisono der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, sowie der Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Josef Schwan. Nun erwarten beide, dass auf Landesebene schnell die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein effektives regionales Wolfsmanagement zu etablieren und vor allem die rechtlichen Voraussetzungen zur schnellen Entnahme von schadstiftenden Wölfen zu schaffen. Das müsse, so Weber und Schwan, bereits kurzfristig geschehen. Die Erwartungen an schnelle Entscheidungen und an die praktische Umsetzungen seien vor allem aus Sicht der Weidetierhaltung groß.