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BWV: Die Düngeverordnung muss die Leistungen der Bauern stärker berücksichtigen

Koblenz. Im Rahmen des Fachausschusses pflanzliche Produktion, erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) diskutierten die Teilnehmer und Gäste über das aktuelle Bundesverwaltungsgerichtsurteils über die bayerische Landesdüngeverordnung und die Auswirkungen für Rheinland-Pfalz. Der Fachausschussvorsitzende Harald Schneider konnte zu diesem Thema die fachkundigen Referenten Dr. Friedhelm Fritsch vom Landwirtschaftsministerium und Dr. Stefan Sauer vom Landesamt für Umwelt begrüßen.

Zu Beginn der Sitzung kritisierte Harald Schneider die Biogas-Politik der Bundesregierung scharf: „Die Erzeugung von Biogas ist in Deutschland offensichtlich nicht mehr gewollt. Bundesministerin Katherina Reiche plant keine weitere Unterstützung der aktuell vorhandenen Biogasanlagen. Im Gegenteil, nach Auffassung von Schneider wird offensichtlich eher die Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe begrüßt, um deren Flächen gewerblich oder für Wohnbaugebiete nutzen zu können. Darüber hinaus kritisierte er, dass die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zu Lasten der Betreiber missbraucht werde, um Abdeckungen für Güllebehälter installieren zu müssen. Die Vorteile von natürlich entstehenden Schwimmschichten werde hingegen in Rheinland-Pfalz nicht anerkannt bzw. ignoriert.

Dr. Friedhelm Fritsch erläuterte während seines Vortrages die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Düngeverordnung. Die Roten Gebiete bestünden rechtlich weiter, die Auflagen würden hingegen ausgesetzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe sich über die künftige Ausgestaltung der Gebiete bisher nicht geäußert, obwohl seit Ende Januar die ausführliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteil vorliege. Die Bewirtschafter seien nun lediglich verpflichtet, die Kulturen nach Bedarf zu düngen. Man habe bereits festgestellt, dass eine Reduzierung der Düngung um 20 Prozent offensichtlich keinen nachteiligen Effekt auf das Grundwasser habe. Die Regeln der Düngeverordnung, zusammengefasst im Merkblatt aus dem Jahr 2020 des Landes Rheinland-Pfalz, würden weiterhin gelten. Jetzt müsse der Bund ein Aktionsprogramm zur Düngepraxis erstellen. Nach Fritsch wäre die Ausweisung belasteter Gebiete grundsätzlich nicht notwendig. Die Fachkenntnisse der Bäuerinnen und Bauern, kombiniert mit einer Stickstoffdünger-Bedarfsermittlung wäre völlig ausreichend.

Auf die Frage der Vorgehensweise bezüglich Düngung auf gefrorenen Boden, erklärte Fritsch, dass das Ausbringen organischer Düngemittel auf morgendlich gefrorenem Boden bei anschließendem Auftauen derzeit sehr kontrovers diskutiert werde. Verschiedene Bundesländer legten diesen Bereich der Düngeverordnung unterschiedlich aus, was zu Unsicherheiten bei den Anwendern führe. Dem BWV sind bisher keine Sanktionen bekannt geworden, sofern ein verantwortungsvoller Umgang mit organischen Düngemitteln bei gefrorenen Böden und anschließendem Tauwetter belegt werden könne (RBZ und BWV berichteten).

Der für die Ausweisung der Grundwassermessstellen zuständige Referent im Landesamt für Umwelt, Dr. Stephan Sauer, erklärte, dass es aktuell 448 Grundwassermessstellen gebe. Die Messstellen liefern die fachlichen Daten über den Zustand und die Veränderungen der Grundwasserqualität in Rheinland-Pfalz. Ziel sei es, landesweit 600 bis 630 zu errichten. Bei 196 Messstellen seien denitrifizierende Vorgänge zu erwarten. Sauer erläuterte die Hintergründe, die zur Ausweisung der Messstellen führen. Anschließend diskutierten die Teilnehmer über die Dichte der Messstellen und deren Bedeutung für den vermeintlichen Einfluss der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe auf die Qualität des Grundwassers.

Ein weiteres Thema der Fachausschusssitzung war der Umgang mit Nachbauerklärungen. Die zuständige Referentin des Deutschen Bauernverbandes, Katharina Geiger, informierte über die aktuelle Diskussion zu den Nachbauerklärungen nach dem Ernteguturteil von November 2023. Dieses Urteil wird derzeit von der Saatgut-Treuhand als Grundlage angesehen, um vom Handel und den Landwirten umfangreiche Auskünfte über deren Anbau zu verlangen. Hier diskutiere der Berufsstand sehr kontrovers, sodass es aktuell keine einheitliche „Marschrichtung“ gebe. Leider ergibt sich daraus nach wie vor eine Unsicherheit im praktischen Umgang, die nach Auffassung der Teilnehmer schnellstmöglich bis zur Erntezeit geklärt werden müsse.

Der Vorsitzende Harald Schneider zeigte sich abschließend zuversichtlich über die künftige Umsetzung der Düngeverordnung in Bund und Land, bezüglich der Zukunft der Biogasbetriebe sei hingegen ein Richtungswechsel der Berliner Politik gerade zur Stärkung der Landwirtschaft sowie der sicheren Energieversorgung in den ländlichen Regionen unabdingbar.