Koblenz. Zum 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung die sozialversicherungsfreie Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Fortwirtschaft von bisher 70 Tagen auf 90 Tage erhöht. Diese Änderung bedingt u.a. auch Anpassungen bei der HanseMerkur Reiseversicherung für den Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte.
Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:
- Der Versicherungsschutz wird auf 123 Tage angepasst.
- Wie bisher können Personen bis zum 70. Geburtstag versichert werden, die vorübergehend in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland tätig sind.
- Die Prämien der Reise-Krankenversicherung (Basic- und Profi-Schutz) werden sowohl aufgrund der Dauer als auch der Entwicklung der medizinischen Kosten angepasst.
- Die Reise-Haftpflichtversicherung und die Reise-Unfallversicherung bleiben in der Prämie unverändert.
- Die Versicherungsleistungen bleiben insgesamt unverändert bei der Reise-Krankenversicherung (Basic- und Profi-Schutz) sowie der Reise-Sachversicherung (Haftpflicht- und Unfallversicherung).
- Die Umstellung auf die neuen Produkte erfolgt zum 27.02.2026
Die Anmeldung der Saisonarbeitskräfte erfolgt unverändert hier per Online-Anmeldung im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes.