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Becht stimmt mit der BWV-Forderung für deutlich mehr Gerechtigkeit im Düngerecht überein

Mainz. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) das Landwirtschaftsministerium aufgefordert, die im Urteil angemahnten eingeschränkten Grundrechte der Landwirte auf Eigentum umd Berufsfreiheit auch in Rheinland-Pfalz umzusetzen.

Staatssekretär Andy Becht hat in einem Antwortschreiben auf die Forderungen des BWV dargelegt, dass die Landesregierung die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung abwarten werde. Zuerst werde aber ein Aktionsprogramm der Düngeverordnung vorangestellt. Becht gab deutlich zu verstehen, dass der Aspekt der Verursachergerechtigkeit künftig stärker als bisher berücksichtigt werden müsse. Dabei würde er statt der Gewährung von Auflagen-Freistellungen nur direkt an die Verursacher der Nitratbelastung gerichteten Auflagen begrüßen – ohne überhaupt belastete Gebiete ausweisen zu müssen. Die EU-Kommission müsste einer solchen Vorgehensweise allerdings zustimmen.

Die vom BWV weiter angemahnte höhere Flexibilität bei Fristen und Auflagen sieht der Staatssekretär allerdings kritisch, weil hierfür eine Abstimmung unter den Bundesländern notwendig wäre, denn es dürfe keine Unterschiede an den Landesgrenzen geben. Flexible Regelungen müssten daher Bestandteil der Bundesdüngeverordnung sein, damit sie überall im gleichen Maß zur Anwendung kommen könnten.

Der Forderung des BWV, Grünlandgebiete grundsätzlich aus den Roten Gebieten herauszunehmen, sieht Staatssekretär Becht indes positiv. Schließlich trage die Grünlandbewirtschaftung in Rheinland-Pfalz mit seinem geringen Viehbesatz nur wenig zur Belastung der Gewässer mit Nitrat und Phosphat bei. Daher sehe er die bisherigen Regelungen in den belasteten Gebieten wie die Absenkung der N-Düngung oder den erweiterten Verbotszeitraum kritisch.

Der BWV wird sich weiterhin für eine die gerechtfertigte praxisgerechtere Umsetzung der Düngeverordnung einsetzen.