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Kabinett beschließt Aufnahme des Wolfes in Bundesjagdgesetz – BWV-Präsident Marco Weber und Josef Schwan (IGJG) begrüßen die Initiative auf Bundesebene

Koblenz. Nach monatelanger Diskussion beschließt das Bundeskabinett endlich die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. Damit wird auch eine langjährige Forderung des Berufsstandes in Rheinland-Pfalz aufgegriffen, auch wenn derzeit noch nicht klar ist, ob der vorgelegte Gesetzentwurf auch das Gesetzgebungsverfahren wie geplant bis zum Frühjahr 2026 zügig durchlaufen wird. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, begrüßt die Initiative des Bundes, weil damit die Grundlagen für eine sachgerechte Regulierung des Wolfsbestandes und wirksame Schutzmaßnahmen zu Gunsten der Weidehaltung – gerade in den Mittelgebirgsregionen – gelegt werden.

Für den Vorsitzenden der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), Josef Schwan, ist es wichtig, dass das Gesetzgebungsvorhaben schnell umgesetzt wird, um Rechtssicherheit für die Entnahme von Wölfen auch auf Ebene der Bundesländer zu schaffen. „Dabei“, so Schwan, „müsse sichergestellt werden, dass die Bundesländer die auf der Bundesebene erarbeiteten Regelungen auch tatsächlich schnell und unbürokratisch umsetzen müssen und diese nicht durch ein Verstecken hinter landesgesetzlichen Regelungen aushebeln können.“

Den Gesetzentwurf des BMLEH finden Sie hier unterhalb des Beitrages.