Amtlicher Nachweis der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) im Saarland: Die Auswirkungen auf unser Verbandsgebiet, Verbringungsregeln und Impfempfehlung
Am 06.11.2025 wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in einem Rinderbestand im Saarland durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Um empfängliche Tiere, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, außerhalb der Restriktionszonen nicht zu gefährden, sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich. Alle rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen, abgesehen von Teilen der Kreise Ahrweiler, Neuwied und dem Westerwaldkreis sowie dem kompletten Landkreis Altenkirchen, befinden sich in der 150 km Zone um den Primärausbruch.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das Virus wird durch bestimmte Stech-
mücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen.
Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung (Kombiimpfstoff BTV-4/BTV-8) möglich.
Die Erkrankung kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und wirtschaftlichen Schäden führen. Eine Verhinderung und Eindämmung ist nur durch eine vorbeugende Impfung möglich. Wir empfehlen daher eine umgehende Impfung der gefährdeten Tierbestände im Verbandsgebiet, um einer Ausbreitung des Virus entgegenzutreten. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Impfung gegen BTV-3 keine Kreuzimmunität leistet. Tiere, die gegen BTV-3 geimpft wurden verfügen nicht über die notwendige Immunität gegen BTV-8.
In der 150 km Zone, die nahezu ganz Rheinland-Pfalz umfasst, sind bestimmte Verbringungsregelungen zu beachten:
Das Verbringen innerhalb der betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Für Tiere, die dazu bestimmt sind in BTV-8 freie Gebiete in Deutschland verbracht zu werden, bestehen unter Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich BTV-8 die drei nachfolgenden.
Verbringungsmöglichkeiten:
- Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
- sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft; oder
- sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
- Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
- vor der Belegung entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft oder
- mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft wurden.
Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
- Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
- mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und
- während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.
Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung (siehe Homepage MKUEM) begleitet werden.
Verbringung außerhalb Deutschlands
Für Verbringungen außerhalb Deutschlands sind die geltenden Anforderungen des jeweiligen Bestimmungslandes zu beachten. Diese können jederzeit im Vorfeld einer Verbringung am Landesamt für Verbraucherschutz erfragt werden.
Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8 und entsprechen im Wesentlichen den Verbringungsregelungen aus den Jahren 2019 bis 2023. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.
Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung hinsichtlich BTV-3 in Bayern bzw. hinsichtlich BTV-8 in den an das Saarland angrenzenden Departements in Frankreich ist es erforderlich, unverändert gegen BTV-3 und darüber hinaus verstärkt gegen BTV-8 zu impfen. Auch Insektizide (Pour-On) gegen Mücken werden empfohlen. Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, d.h. zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes reicht nach einer Grundimmunisierung eine einfache jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist.
Impfzuschüsse
Das Land und die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Bei Impfungen gegen den Serotyp 3, 4 und 8 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 2,50 Euro, bei Schafen und Ziegen 2,00 Euro. Weitere Informationen zum Impfzuschuss erhalten Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse (https://tsk-rlp.de/).
Sperrgebiete in Regionen, die nur teilweise im 150 km Radius des Ausbruchs liegen
Im Folgenden finden Sie eine Liste betroffener Gebiete, die nur zum Teil in dem 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb in der Nähe von Gersheim im Saarland liegen und Sperrzonen eingerichtet haben:
- Ahrweiler: Der gesamte Landkreis wird zum Sperrbezirk erklärt
- Westerwald:
- Die Verbandsgemeinde Montabaur, mit der Exklave der Ortsgemeinde Steinefrenz (Flur 42, Nähe Wirzenborn)
- Höhr-Grenzhausen
- Ransbach-Baumbach, mit der Exklave der Ortsgemeinde Ellenhausen (Flur 17, Nähe Oberhaid)
- Verbandsgemeinde Wirges: Stadt Wirges, OG Staudt, OG Dernbach, OG Ebernhahn, OG Bannberscheid
- Neuwied:
- Stadt Neuwied inkl. aller Stadtteile
- OG Leutesdorf
- OG Rheinbrohl
- OG Bad Hönningen zwischen B42 und Rheinufer
- OG Datzeroth
- OG Ehlscheid
- OG Melsbach
- OG Rengsdorf
- OG Anhausen
- OG Meinborn
- OG Isenburg
- OG Kleinmaischeid: Grenze zur OG Isenburg, B413 bis Kleinmaischeid bis K117, dieser folgend bis Großmaischeid
- OG Großmaischeid: K117 bis zur Sayntalstraße in Kausen folgend
Eine interaktive Karte ist über diesen Link abrufbar: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/2A81951A27E8B324AF175BB5E5352BB3D3302AA666FEE0C8A2C71AAF82B22B25
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt