Koblenz. Nachdem bereits zu Jahresbeginn die Pläne der Landesregierung bekannt geworden sind, das Landesnaturschutzgesetz zu ändern und verbindlich die Einrichtung von Naturschutzstationen in ganz Rheinland-Pfalz im Gesetz zu regeln, hatte es große Kritik des landwirtschaftlichen Berufstandes gegeben. Hintergrund ist die Besonderheit, dass derzeit in zwei Modelregionen (in der Pfalz sowie in der Eifel) im Rahmen von zwei über mehrere Jahre angelegten Modelprojekten die Struktur und Arbeitsweise von Naturschutzstationen getestet werden sollen. In solchen Naturschutzstationen sollen Kommunen, Naturschutzverbände und Landwirtschaft zusammenarbeiten, um die Biotopbetreuung, den Vertragsnaturschutz und die Maßnahmen für die Umsetzung der NATURA 2000-Gebiete eigenverantwortlich zu gestalten. Das Land Rheinland-Pfalz verspricht sich davon neben einer Kostenersparnis und der Sicherstellung fachlicher Expertise vor Ort unter anderem auch eine inhaltlich fundierte Arbeit im Dialog zwischen den wesentlichen Akteuren vor Ort.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hatte bereits frühzeitig Zustimmung dazu signalisiert, sich an einem Modelprojekt im Verbandsgebiet zu beteiligen und dies auch durch den jeweiligen Kreisverband zu unterstützten. Sofern nunmehr der Gesetzentwurf des Ministeriums für Klimaschutz, Energie, Umwelt und Mobilität (MKUEM) die verpflichtende Einrichtung von Naturschutzstationen innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre vorsieht, wird dies deutlich kritisiert. Im Rahmen einer Verbandsratssitzung hatten die Vertreter des MKUEM noch einmal die Planungen vorgestellt. Im Anschluss daran hatte sich der Verbandsrat des BWV, ähnlich wie die zuständigen Gremien des Schwesterverbandes Rheinland-Pfalz Süd sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz allerdings eindeutig gegen eine zu frühe gesetzliche Festlegung ausgesprochen. Dies haben die drei Verbände nunmehr noch einmal in einer Stellungnahme an die Fraktionsvorsitzenden im rheinland-pfälzischen Landtag deutlich gemacht. In der Stellungnahme wiesen die Verbände insbesondere darauf hin, dass es derzeit zu viele Unsicherheiten gebe, was die Struktur und die Aufgaben in den Naturschutzstationen angingen.
Bereits die jetzigen Erfahrungen, insbesondere aus der Pfalz, legen nahe, dass insbesondere die Struktur einer Trägerorganisation nicht unproblematisch ist, ebenso muss aus Sicht des Berufsstandes die paritätische Besetzung zwischen Kommune, Landwirtschaft und Naturschutzverbänden unzweifelhaft festgelegt werden. Auch die Rechtsform scheint problematisch zu sein, da die Naturschutzstationen in Zukunft zumindest teilweise hoheitliche Aufgaben übernehmen sollen. Ein privatrechtlich organisierter Verein (beispielsweise in Form eines eingetragenen Vereins) dürfte dafür nur begrenzt geeignet sein. Letztlich wurden im Rahmen der Vorstellung beim BWV Rheinland-Nassau auch finanzielle Aspekte offenbart. Die Naturschutzstationen sollen sich nach dem Willen des MKUEM in Zukunft teilweise selbst finanzieren, wozu sie sich an Projekten auf europäischer beziehungsweise bundesdeutscher Ebene beteiligen und um Drittmittel werben sollen. Diese Situation ist aus Sicht des landwirtschaftlichen Berufsstandes ebenfalls nicht akzeptabel, da der erhöhte Arbeitsaufwand zum Einwerben von Drittmitteln zwangsläufig zur Beeinträchtigung der fachlichen Arbeit führen würde.
Konsequenterweise fordern die landwirtschaftlichen Verbände das Land in der Stellungnahme auf, auf eine gesetzliche Vorfestlegung der Naturschutzstationen zu verzichten, sondern erst die Ergebnisse der Modellregionen abzuwarten. Da der Gesetzentwurf weiterhin auch verschiedene handwerkliche Fehler enthält, muss der Entwurf, der voraussichtlich im November im zuständigen Umweltausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Anhörung beraten werden soll, abgelehnt werden. Zur Vollständigkeit haben die beiden Bauernverbände sowie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz darauf hingewiesen, dass wegen der unveränderten Vorlage des Gesetzentwurfs im Vergleich zum Textentwurf von Anfang 2025 auch die übrigen Kritikpunkte am Landesnaturschutzgesetz aufrecht erhalten bleiben. Hier wurde beispielsweise sehr kritisch gesehen, dass die in der Vergangenheit bewährte Unterscheidung von Haupt- und Nebenvorkommen in der FFH-Richtlinie in Zukunft entfallen soll. Dies hätte möglicherweise zur Folge, dass bei jeglichem Vorkommen einer durch die NATURA-2000-Richtlinie geschützten Art umfangreiche gutachterliche Stellungnahmen erbracht werden müssten, insofern ein landwirtschaftliches Vorhaben Auswirkungen auf entsprechende geschützte Arten haben könnte.
Es bleibt zu hoffen, dass der zuständige Ausschuss sowie auch anschließend das Plenum im rheinland-pfälzischen Landtag die berechtigten Kritikpunkte sehen und den Gesetzentwurf in der vorgelegten Form stoppen.