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Landeswindenergiegebietegesetz Rheinland-Pfalz – BWV rügt kurze Stellungnahmefrist

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) nutzte die Gelegenheit, um zur geplanten Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes Rheinland-Pfalz eine Stellungnahme abzugeben. Zusammen mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kritisierte der BWV die sehr kurze Frist für eine Stellungnahme. 13 Tage seien für ehrenamtlich geführte Verbände unzumutbar, da es für sie nicht möglich sei, sich in den zuständigen Gremien mit den Änderungen der gesetzlichen Grundlagen in Rheinland-Pfalz zu befassen. Daher haben sich die Verbände – ähnlich wie bereits im Frühjahr bei ebenfalls sehr kurzen Fristen für eine Stellungnahme zu den Änderungen des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz – ausdrücklich vorbehalten, nach der Diskussion in den jeweiligen Gremien eine weitere ergänzende Stellungnahme einzureichen.

Die Änderung im Landeswindenergiegebietegesetz betrifft vornehmlich die Festlegung von prozentualen Werten, die in den verschiedenen Regionen von Rheinland-Pfalz für die Erzeugung von Windenergie seitens der Planungsgemeinschaften gelten sollen. Diese sind nach regionalen Gegebenheiten angepasst und sollen beispielsweise im Mittelrhein-Westerwald 1,83 Prozent oder in der Region Trier 2,45 Prozent der jeweiligen Landesfläche betragen. Landesweit wird ein Wert von 2,2 Prozent angestrebt. Die Ziele sollen bis Ende 2030 erreicht werden. Die Gesetzesvorlage lässt jedoch klare Regelungen vermissen, welche Gebiete denn tatsächlich in die Saldierung eingehen müssen. Hier gibt es bei den Trägern der Raumordnung unterschiedliche Vorgaben, beispielsweise werden bei der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe bezüglich der Festsetzung der Vorranggebiete nur Gebiete größer als 50 Hektar berücksichtigt. In der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald beträgt dieser Wert jedoch 15 Hektar und in der Region Trier gibt es gar keine Untergrenze. Dies kann schließlich zu Verzerrungen und damit einer unsachgemäßen statistischen und politischen Betrachtung führen.

Ob und wann das Gesetz in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht wird, ist derzeit noch unklar.