Das Jakobskreuzkraut stellt eine ernsthafte Gefahr dar – für Weidetiere durch Vergiftungen und langfristige Leberschäden und potenziell auch für Menschen über kontaminierte Lebensmittel. Die Ausbreitung wird begünstigt durch extensiv bewirtschaftete Flächen mit mangelnder Düngung und fehlender Grünlandpflege. Besonders problematisch sind vernachlässigte Straßen- und Grünstreifen, die als Ausgangspunkt dienen können. Nur durch konsequente Pflege, Monitoring, gezielte Mahd und Narbenpflege lässt sich das Jakobskreuzkraut eindämmen. Derzeit erhalten wir verstärkt Meldungen aus dem Verbandsgebiet, dass sich das giftige Kraut vielerorts unkontrolliert ausbreitet. Als Ursache werden dabei vielfach schlecht gepflegte Straßenrandstreifen und Naturschutzflächen vermutet. Zur Sensibilisierung für das Thema stellen wir hier in Kürze noch einmal die wichtigsten Fakten und Handlungsempfehlungen zum Jakobskreuzkraut und seiner Bekämpfung zusammen.
Giftigkeit für Tiere
Das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea, auch Jakobs‑Greiskraut genannt) enthält in allen Pflanzenteilen hochgiftige Pyrrolizidinalkaloide wie Senecionin, die sich bei Tieren – insbesondere Pferden und Rindern – zu toxischen Verbindungen umwandeln können. Bereits geringe Mengen in der Futtermischung reichen aus, um akute oder chronische Leberschäden hervorzurufen. Akut vergiftete Tiere sterben innerhalb weniger Tage, chronische Fälle zeigen meist irreversible Leberschäden, Wachstumsverzögerungen oder Schwellungen. Eine Therapie ist praktisch nicht möglich. Die Gefahr liegt vor allem in Heu und in der Silage: Der bittere Geschmack verschwindet beim Trocknen, die Alkaloide bleiben enthalten und die Tiere verzehren das Futter.
Risiko für den Menschen
Für den Menschen können Pyrrolizidinalkaloide über Honig, Tees oder Kräuterprodukte in den Körper gelangen. Sie werden in der Leber zu reaktiven, giftigen Abbauprodukten umgewandelt, die Leberschäden oder sogar Krebserkrankungen verursachen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung fordert deshalb eine Nulltoleranz für diese Substanzen in Lebensmitteln. Hautkontakt kann bei empfindlichen Personen zudem zu allergischen Reaktionen führen, weswegen beim Umgang Handschuhe empfohlen werden.
Der Einfluss von schlechter Pflege und mangelnder Düngung in der Grünlandbewirtschaftung
Extensiv genutztes Grünland
Jakobskreuzkraut bevorzugt nährstoffarme, trockene Standorte und lückige Grasnarben. Besonders betroffen sind extensiv genutzte Weiden, Brachen oder Naturschutzflächen ohne ausreichende Düngung und Pflege. Dort fehlen Grasbestände, die eine dichte Narbenstruktur bilden; das Kreuzkraut kann sich dort leicht ausbreiten.
Fehlende oder unregelmäßige Düngung verhindert eine konkurrenzstarke Gräsernarbe. Eine standortgerechte Stickstoff- und Kaliumdüngung unterstützt das Graswachstum und erschwert die Etablierung von Jakobskreuzkraut.
Vernachlässigung der Pflege
Maßnahmen wie schleppen, walzen, striegeln, nachsäen und häufiger Schnitt sind entscheidend für die Bekämpfung der Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes. Werden diese unterlassen, entstehen offene Bodenstellen und damit perfekte Keimflächen für die Pflanze. Wenn erst einmal Samen gebildet sind, erfolgt die Ausbreitung rasch.
Gemeinde‑ oder Straßenwarten übernehmen oft die Pflege von Grünstreifen entlang von Straßen. Werden diese nicht regelmäßig gemäht, gezielt nachgesät oder gestrafft, bilden Straßenränder Hotspots für Jakobskreuzkraut. Von dort wandern Samen über den Wind oder bei Kontakt ins angrenzende Grünland – somit entsteht ein Reservoir für die weitere Ausbreitung.
Prävention und Maßnahmen
- Früherkennung & Monitoring: Die regelmäßige Kontrolle landwirtschaftlicher und angrenzender Flächen ist notwendig.
- Mechanische Maßnahmen: Bei kleinerem Befall Pflanzen vor der Blüte ausreißen oder ausstechen, bei größerem Befall frühzeitig mähen (bis spätestens Ende Juni) und Mähgut vollständig entfernen – nicht kompostieren!
- Nachsaat und Narbenpflege: Nach der Mahd offene Stellen nachsäen, walzen/striegeln und Weidefrequenz anpassen, um eine dichte Grasnarbe zu fördern.
- Chemische Bekämpfung: Nur im Ausnahmefall auf Wirtschaftsflächen; auf Naturschutzflächen oft nicht zulässig.
Handlungsempfehlungen für Kommunen und Straßenbaulastträger
Ziel: Verhinderung der Ausbreitung entlang von Straßen, Wegen, Böschungen und kommunalen Grünflächen.
1. Regelmäßige Pflege öffentlicher Grünflächen
- Straßenränder, Böschungen, Kreisverkehre und Randstreifen mindestens zweimal jährlich mähen, idealerweise vor der Blüte (spätestens Ende Juni).
- Das Mähgut immer entfernen, um eine Nachreifung oder Versamung zu verhindern.
2. Schnittgut fachgerecht entsorgen
- Nicht kompostieren oder auf angrenzende Flächen lagern.
- Auf sachgerechte Entsorgung über Biogasanlagen oder kontrollierte Verbrennung achten.
3. Schulungen und Sensibilisierung
- Bauhof- und Grünpflegepersonal in Erkennung und Umgang mit Jakobskreuzkraut schulen.
- Meldesystem etablieren, z. B. durch digitale Karten oder Apps, in dem Bürger Vorkommen melden können.
4. Monitoring etablieren
- Verdachtsflächen regelmäßig kontrollieren.
- Ausbreitung dokumentieren, idealerweise mit Kartierung der betroffenen Flächen zur gezielten Bekämpfung.
5. Öffentlichkeitsarbeit
- Bürger über die Risiken (z. B. für Tiere und Honigproduktion) aufklären.
- Empfehlungen für private Gartenbesitzer und Pferdehalter bereitstellen.
Handlungsempfehlungen für Landwirte, Pferdehalter und Flächenbewirtschafter
Ziel: Reduzierung des Befallsrisikos auf Weiden, Mähwiesen und in der Futterproduktion.
1. Grünlandpflege optimieren
- Grasnarbe schließen: Durch Nachsaat, Düngung (v.a. Stickstoff & Kalium) und angepasstes Beweidungsmanagement.
- Vermeidung offener Bodenstellen, z. B. durch zu hohe Trittbelastung oder Nährstoffmangel.
2. Frühzeitige Mahd
- Mähwiesen möglichst vor der Blüte des Jakobskreuzkrauts schneiden.
- Mähgut entfernen – insbesondere vor Heu- oder Silagegewinnung.
3. Manuelle Entfernung auf kleinen Flächen
- Einzelpflanzen mit Wurzel ausstechen und sicher entsorgen.
- Persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Atemschutz) verwenden.
4. Futterkontrolle vor der Ernte
- Bei Verdacht auf Durchmischung: betroffene Partie aussortieren oder analysieren lassen.
- Kontaminiertes Futter nicht verfüttern – auch nicht in kleinen Mengen.
5. Langfristige Prävention
- Umstellung auf konkurrenzstarke Grasarten (z. B. Deutsches Weidelgras) bei Neuansaaten.
- Nachbarn und Lohnunternehmer auf Befallsflächen hinweisen – Zusammenarbeit fördern.
🛈 Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Landwirtschaftskammer, dem Amt für Umwelt- und Naturschutz, Ihrem Bauernverband oder Ihrem Agrarberater beim regionalen DLR.