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Weiteres E-Rechnung-Seminar: Was muss ich ab dem 01.01.2025 beachten?

BWV und Rhemo machen auf E-Rechnungs-Pflicht aufmerksam und informieren

Koblenz. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurden neue Regelungen zur Einführung der E-Rechnung (elektronische Rechnung) verabschiedet. Was bedeutet das für landwirtschaftliche Unternehmen? Was müssen Betriebe bis wann umsetzen? Landwirte und Winzer müssen sich bis zum 01.01.2025 mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Kontakten zu weiteren Unternehmen (Business to Business) sind ab Januar verpflichtet E-Rechnungen empfangen, archivieren und verarbeiten zu können. Je nach Betriebsform bzw. Umsatz folgt bis zum 01.01.2028 die Pflicht solche Rechnungen ebenfalls selbst erstellen und versenden zu können.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bieten daher am 16.12., 17.12. um 9:00 Uhr in der BWV-Kreisgeschäftsstelle in Kirchberg, Denzer Lehmkaulen 1 und am 07.01., 08.01. um 9:00 Uhr in der BWV-Hauptgeschäftsstelle in Koblenz Informationsveranstaltungen an.

BWV und Rhemo raten allen landwirtschaftlichen Betrieben sich zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls mit den jeweiligen Steuerberatern in Verbindung zu setzen. Bis zum 01.01.2025 muss ein Programm installiert werden, das den Empfang, die Archivierung und die Verarbeitung von E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen ermöglicht.

Die Online-Informationsveranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über Details zu informieren.