Koblenz. Ab dem 01. Februar 2025 darf Gülle auf Grünland grundsätzlich nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden. Das Landesamt für Landwirtschaft in Bayern (LfL) hat allerdings festgestellt, dass die Ammoniakverflüchtigung bei der Ausbringung von Gülle, die unter einen TM-Gehalt von 4,6 Prozent verdünnt wurde, mit herkömmlichen Breitverteilern geringer ist als bei der bodennahen streifenförmigen Gülleausbringung.
Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg werden nun eine praktikable und zugleich umweltfreundliche Alternative auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zulassen, nämlich die Ausbringung von auf maximal 4,6 Prozent Trockenmasse verdünnte Rindergülle mit den herkömmlichen Breitverteilern. Die emissionsarme Breitverteilung kann auf Grünland und auf Ackerland eingesetzt werden.
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, setzt sich zurzeit für die Umsetzung dieser praxistauglichen Regelung auch in Rheinland-Pfalz ein. „Unabhängig von einer dringend gebotenen Gleichstellung aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland macht der Einsatz einer umweltfreundlichen, ökonomischen und landwirtschaftlich praktikablen Lösung natürlich Sinn.“ Diese Maßnahme könne darüber hinaus ohne Bürokratie umgesetzt werden, was der Forderung nach Bürokratieabbau entgegenkäme. Die Betriebsleiter wären nicht gezwungen, teure Technik einzukaufen oder Dienstleister zu bezahlen. Es wäre eine günstige Lösung gerade für kleine und mittlere Betriebe.