Unabhängig von den in den Allgemeinverfügungen genannten Vorgaben zum Absuchen der Flächen vor der Ernte von Ölsaaten, Getreide, Gemenge sowie Eiweißpflanzen sollten folgende Empfehlungen berücksichtigt werden: Für die Maisernte wird allgemein empfohlen, die Flächen vor Start der Ernte abzusuchen.
Werden Kadaver gefunden, sind diese an die zuständige Veterinärbehörde zu melden, zu entfernen und die betroffene Stelle ist zu desinfizieren.
Damit Wildschweine die Möglichkeit haben, sich geschützt und ruhig zurückzuziehen und das Feld zu verlassen, sollte vor Start der Ernte möglichst um das Feld herum und anschließend durch das Feld in Kreuzform geerntet werden. Ein „Einkreisen“ der Tiere sollte vermieden werden, da diese ansonsten evtl. in Panik geraten und das Feld in verschiedene Richtungen verlassen.
Weitere Infos:
Aktuelle Fallzahlen und Informationen zur ASP sind auf der Sonderseite des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums abrufbar.
Aktuelle und weiterführende Informationen können Sie auch bei den betroffenen Landkreisen abrufen:
Die „ASP-Leitlinien“, C/2023/1504 Bekanntmachung der EU-Kommission über die Leitlinien für die Prävention, Bekämpfung und Tilgung der Afrikanischen Schweinepest in der Union erhalten Sie ebenfalls hier zum Download.