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Blauzungen-Erkrankung: Muttertierverluste innerhalb von 15 Tagen melden

In immer mehr Betrieben mit Schafen, Ziegen oder Rindern sind Muttertiere vom BT-Virus betroffen und einige der Tiere verenden leider auch. Hier entsteht gegebenenfalls ein förderrechtliches Problem, das aber bereinigt werden kann. Mit der GAP 2023 wurde bekanntlich die gekoppelte Einkommensstützung für Betriebe ohne Milchproduktion, für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen eingeführt. Für diese Tiere kann eine gekoppelte Zahlung beantragt werden.


Verendet ein Muttertier vor Ende des Haltungszeitraumes (15.05. -15.08.), für das die gekoppelte Einkommensstützung beantragt wurde aufgrund der Blauzungenkrankheit, so muss dies nicht im Prämienantrag abgemeldet oder ersetzt werden, wenn man innerhalb von 15 Werktagen nach dem Tod einen formlosen Antrag auf „höhere Gewalt“ bei der Kreisverwaltung stellt. Dem Antrag beizulegen sind plausible Unterlagen zur Blauzungenkrankheit wie ein Nachweis des Virus in der Herde (z.B. durch Blutprobenuntersuchung von mind. einem Tier) sowie die Ohrmarkennummer des verstorbenen Tieres.
Es gilt: Sofern ein Tier infolge höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände aus der Förderung ausscheidet, behält der Betriebsinhaber seinen Anspruch auf Förderung für die Tiere, die zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt oder der außergewöhnlichen Umstände förderfähig waren.


BWV