Die Afrikanische Schweinepest hat sich in den letzten Monaten immer weiterverbreitet und hat mittlerweile auch Rheinland-Pfalz und das angrenzende Hessen sowie Baden-Württemberg erreicht. Sie ist für Menschen völlig ungefährlich, aber Haus- und Wildschweine sterben an der Infektion.
Da die ASP auch in osteuropäischen Ländern grassiert, aus denen viele der Saison-Arbeitskräfte stammen, die in der Weinlese und auch in den Obst- und Gemüsebaubetrieben arbeiten, weist der Landwirtschaftliche Arbeitsgeberverband Rheinland-Nassau ausdrücklich auf das Informationsblatt zu ASP hin.
Das ASP-Informationsblatt steht in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Ungarisch, Ukrainisch zur Verfügung und ist auf der Homepage des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (https://bwv-net.de/top-aktuell/informationen-ueber-die-afrikanische-schweinepest/) im Schwerpunkt ASP bei Wildschweinen abrufbar.
Mit dem Informationsblatt sollen die ausländischen Mitarbeiter bzw. Saisonkräfte über die Gefahren der ASP und die erforderlichen Vorsichts- und Hygienemaßahmen informiert werden. Hintergrund ist, dass sich mit beispielsweise aus der Heimat der Saison-AK mitgebrachter Wurst das ASP-Virus bis in unsere Region verschleppen kann. Die Haltbarkeit des Erregers ist überdurchschnittlich lang. In manchen Fleischprodukten kann er sich bis zu über einem Jahr halten (Salami 30 Tage, Parmaschinken 399 Tage, Gefrierfleisch sogar bis zu 6 Jahren). Deshalb können selbst kleine Reste, die achtlos entsorgt werden und an heimische Wildschweine gelangen, die Tierseuche in die Wildschweinepopulation eintragen. Noch schlimmer ist, wenn Reste solcher „Mitbringsel“ Hauschweinen in den Trog geworfen werden. Zudem ist das Verfüttern jeglicher Speiseabfälle an Haus- und Wildschweine seit Jahren verboten. Der AGV hat alle sein Mitglieder aufgerufen die Informationsblätter an Ihre ausländischen Mitarbeiter zu verteilen.