Handlungsprogramm Schwarzwild Jagdjahr 2024/25 | BWV

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Handlungsprogramm Schwarzwild Jagdjahr 2024/25

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat die aktuelle Situation der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen zum Anlass genommen und eine aktuelle Fassung des bekannten „Handlungsprogramms Schwarzwild für das Jagdjahr 2024/25“ vorgelegt. Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen. Lediglich in der Einleitung wurde hinsichtlich der aktuellen Lage bei der ASP eine Ergänzung vorgenommen.

Das Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen gibt es in Rheinland-Pfalz schon viele Jahre. Jährlich kamen und kommen die betroffenen Organisationen im Umweltministerium, das für Tierseuchen und die Jagd zuständig ist, zusammen, um das Programm nachzujustieren und fortzuschreiben. War das Papier in seiner Geburtsstunde im Jahre 2009 noch eine Handlungsempfehlung zur Reduzierung von Schwarzwild, wurde es im Laufe der Jahre zu einem Papier, das auch die Rahmenbedingungen für die Bejagung der Wildschweine verbessern sollte. Es wurde beispielsweise empfohlen, die Trichinenbeschau-Gebühren so zu gestalten, dass die Gebühr nach Altersklassen gestaffelt wird, damit vermehrt Frischlinge und Überläufer geschossen werden. Die Ausgestaltung der Gebühren liegt aber in den Händen der jeweiligen Kreise und wird im Kreistag von Mandatsträgern beschlossen, sodass im Papier nur eine Empfehlung ausgesprochen werden kann. Hieraus resultieren auch unterschiedliche Reglungen zwischen den Kreisen zur Trichinenbeschau. Der LJV möchte den Kreisen hierzu eine generelle Vorgabe machen, was jedoch rein rechtlich nicht möglich ist.
Im Jahr 2021/22 hatte – wie üblich in großer Runde – kurz vor dem ersten Corona-Lockdown unter den beteiligten Verbänden eine intensive Erörterung und Abstimmung zum Handlungsprogramm stattgefunden. Nach dieser Abstimmung wurde völlig unerwartet seitens des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz signalisiert, dass man das Papier nicht mehr mittragen wolle. Es wurde kurz vor Weihnachten ein eigenes Papier vorgelegt, das den Namen „Handlungsprogramm 2.0“ trägt. In weiten Teilen wird auch in diesem Papier das Ziel deutlich, dass eine Reduzierung des Schwarzwildes zur Eindämmung von Wildschäden und Tierseuchen notwendig ist.

In einigen Punkten gehen die Forderungen des LJV über die bisher gemeinsam gefundene Position hinaus und es werden Forderungen zu Lasten Dritter aufgestellt, denen keine der anderen unterzeichnenden Organisationen für ihre Mitglieder zusagen können. Unter anderem wird gefordert, dass die Landwirte „Ertragsausfälle auf den Bejagungsschneisen, die angelegt werden sollen, tolerieren und auf Ersatzzahlungen verzichten“. Außerdem soll es Vorgaben für die Saat und die Pflege der Bejagungsschneisen geben. So heißt es im LJV-Papier: „Bejagungsschneisen sind im Hinblick auf den Insekten- und Niederwildschutz zweckmäßig einzusäen und zu pflegen; Keinesfalls darf es durch Mulchmaßnahmen in der Blüte- oder Brutzeit zu vermeidbaren Beeinträchtigungen der Flora und Fauna kommen.“

Verständlicherweise können dem weder die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer noch der Bauern- und Winzerverband uneingeschränkt zusagen. Beide Organisationen unterschreiben seit Jahren den Passus, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur, insbesondere durch Anlegen von Schussschneisen und die sofortige Verständigung der Jagdausübungsberechtigten bei Einwechseln von Schwarzwild in gefährdete Kulturen, unterstützen. Der Bauern- und Winzerverband fordert seine Mitglieder zudem auf, aktiv das Gespräch zur Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur mit den Jagdausübungsberechtigten zu suchen.

Das tun wir hiermit auch für das laufende Jagdjahr 24/25! Die weiteren Empfehlungen können Sie dem nachstehenden Dokument entnehmen.

BWV