23.12.2022 - Pflanzenbau
Aktuelles über die Düngeverordnung
Koblenz. Ab 2023 gilt die neue Flächenkulisse für die sogenannten „Roten Gebiete“. Diese können über den GeoboxViewer unter https://geobox-i.de/GBV-RLP/ eingesehen werden. Die allgemeinen Anforderungen an die Düngung sowie für die „Roten Gebiete“ sind auf der Homepage der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum unter dem DLR-Portal „Düngung“ https://www.düngeberatung.rlp.de/Duengung zu finden. Unter der Rubrik „Ackerbau/Grünland“ werden unter „Düngeverordnung“ die allgemeinen Auflagen aufgeführt, während unter „Landesdüngeverordnung“ die in den mit Nitrat belasteten und mit Phosphat eutrophierten Gebieten einzuhaltenden Vorgaben in Merkblättern beschrieben werden. Unter „Düngebedarfsermittlung für Stickstoff“ ist der offizielle Düngeplaner RLP 2.1 2022 eingestellt.
Das Rundschreiben Nr. 25/2022 der Ökoinfo Landwirtschaft des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist hier einsehbar. Dort sind weitere Informationen über die Stoffstrombilanz zu finden, die ab dem 1.1.2023 grundsätzlich verpflichtend anzuwenden ist.
Wir weisen auf das BWV-Fachforum Düngeverordnung hin, wofür Anfang Januar hier auf der BWV-Homepage hingewiesen werden wird. Außerdem bieten die DLR im Februar 2023 Veranstaltungen an, in denen ein Excel-Düngeplanungsprogramm in ihren Einzelheiten und Funktionen erklärt werden wird. Diese Veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite des DLR RLP unter Termine oder hier.