30.04.2021 - Corona und Jagd
Einzeljagd auf Schalenwild trotz Ausgangssperre möglich
Mainz. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen automatische Ausgangssperren vor, die grundsätzlich zwischen 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages gelten. Von dieser strikten Regelung gibt jedoch verschiedene Ausnahmen, die im Gesetz nicht immer eindeutig geregelt sind. Daher kommt es gelegentlich zu Unsicherheiten, insbesondere, was die Auslegung von Auffangtatbeständen angeht. Das betrifft auch die Durchführung der Jagd zur Nachtzeit. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten in Rheinland-Pfalz hat uns mitgeteilt, dass unter Bezugnahme auf eine bundeseinheitliche Auslegung des Bundesministeriums für Energie und Landwirtschaft die Jagd auf Schalenwild nicht nur zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung, sondern auch zur Vermeidung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft als wichtiger Grund angesehen wird. Daher können sich Jäger, wenn sie nachts die Jagd auf Schalenwild ausüben, auf diese Auslegungshilfe berufen. Die Auslegungshilfe ist hier abrufbar.