EU-Kommission will Daten zum Wolfsvorkommen sammeln

Brüssel. Bis zum 22. September sollen systematisch Daten über Wolfspopulationen aus ganz Europa zusammengetragen werden, um deren Schutzstatus überprüfen zu können. Das hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Montag in Brüssel angekündigt. Die Meldestelle erreicht man über die E-Mail-Adresse: EC-WOLF-DATA-COLLECTION@ec.europa.eu

Die betroffenen Viehhalter können sich durch das Zusenden von Bildern, z.B. von Wolfsrissen in der Region, an dieser Sammlung von Daten aktiv beteiligen. Die Auswertung der Daten soll spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein. Dann will die Kommission entscheiden, ob ein Vorschlag zur Herabsetzung des Schutzstatus gemacht wird. In diesem Zusammenhang fordert von der Leyen die regional für den Abschuss eines Wolfes zuständigen Behörden auf, die derzeitigen Spielräume für den Abschuss von problematischen Wölfen mutig zu nutzen. Aus ihrer Sicht sei es „völlig richtig“, dass die lokalen Behörden bei konkreten Gefahren eine Entnahme erlaubten. Die Gefahren, die von Konzentrationen von Wolfsrudeln für Mensch und Vieh ausgingen, müssten so gering wie möglich gehalten werden. Derzeit würden Wölfe in Europa einen hohen Schutzstatus genießen, so dass alle Forderungen der Verbände nach einem Bestandsmanagement, wie beispielsweise in den skandinavischen Ländern, in Deutschland kein Gehör fänden.

Für die Argumentation der Viehhalter-Verbände, zu denen auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) zählt, ist ein seitens der FDP-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Gutachten sehr hilfreich. Dieses macht deutlich, dass ein Bestandsmanagement EU-konform möglich wäre. Dies wird der BWV-Präsident, Ökonomierat Michael Horper, im Vorfeld der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Brüssel gegenüber der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einem persönlichen Treffen deutlich machen. Er wird gemeinsam mit Vertretern des DBV und Kollegen/innen aus anderen Bundesländern dabei die Resolution „Wölfe regulieren – Zukunft der Weidetierhaltung sicher“ übergeben, die der DBV auf seiner Homepage und der BWV hier veröffentlicht haben.

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Kärcher Herbstaktion ab 01.09.2023

Koblenz. Unter dem Motto „Wir machen Ihnen den Hof“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau folgende exklusiven Reinigungsgeräte speziell für den landwirtschaftlichen und weinbaulichen Einsatz zu attraktiven Konditionen an (solange der Vorrat reicht):

– Handliche Kaltwasser-Hochdruckreiniger

– Neu: Platzsparende stationäre Melkstandreiniger und Hochdruckreiniger

– Effiziente Heißwasser-Hochdruckreiniger

– Zuverlässige Nass-/Trockensauger

– Zeit- und kostensparende Zubehör- und Reinigungsmittelpakete

Mitglieder im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau können Kärcher-Geräte zum exklusiven Sonderpreis sowie eine zusätzliche Garantieverlängerung auf 24 Monate erhalten. Die Abwicklung erfolgt über den Bauernverband oder direkt über den Kärcher Fachhandel vor Ort. Dieser informiert Sie auch gerne über die Möglichkeit zum Ratenkauf.

Weitere Informationen finden Sie ab dem 01.09.2023 im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau oder über www.kaercher.de/bauernverbandsaktion. Sie können sich bei Fragen auch an Ihre Kreisgeschäftsstelle wenden.

Hier geht es zum Mitgliederbereich

DHL-Preisanpassung zum 01.09.2023

Koblenz. Zum 01.09.2023 werden die über den Rahmenvertrag zwischen dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit DHL vereinbarten Paketmarkenpreise bei den Paketmarken National (bis 20 kg und bis 31,5 kg) erhöht.

DHL wird den Versand der Paketmarke bis 20 kg auf die maximale Größe der 12er-Kartons für Weinflaschen begrenzen. Diese Beschränkung wird mit den in der Vergangenheit festgestellten, z.T. gravierenden Gewichtsüberschreitungen bei der Nutzung der DHL-Paketmarke National bis 20 kg begründet.

LandFrauenverband bietet Seminar über „Gemeinschaftliches Leben“ an

Oberwesel. Gemeinschaftliches Wohnen stößt zunehmend auf Interesse.

Die LandFrauen Rheinland-Pfalz und die Agrarsoziale Gesellschaft bieten am 9. und 10. Oktober 2023 in Oberwesel das Seminar „Miteinander in Gemeinschaft – Zusammenleben gestalten“ in der Rheintal-Jugendherberge an.

Durch die ausbildungs- und arbeitsbedingte Wohnortwahl der jungen Generation sowie veränderte Lebensentwürfe lassen sich herkömmliche Familienbeziehungen und Unterstützungsstrukturen oft nicht mehr oder nur über Distanz aufrechterhalten. Es fehlt die soziale Einbindung. Die Vereinsamung trifft Menschen jeden Alters.

Die LandFrauen Rheinland-Pfalz wollen in diesem Seminar Initiativen und Unterstützungsstrukturen in ländlichen Räumen vorstellen, die Orte der Begegnung und des Austauschs bieten: Initiativen, die sich an Familien richten, Wohnprojekte, die gezielt auf die Bedürfnisse von Senioren eingehen, und Einrichtungen, die den Kontakt zwischen den Generationen fördern.

Beim Zusammenwohnen können Konflikte entstehen. Deshalb beschäftigt sich das Seminar in einem Vortrag mit ergänzendem Workshop damit, wie durch gewaltfreie Kommunikation Konflikte vermieden oder bewältigt werden können.

Die Veranstaltung richtet sich an potenzielle Gründer gemeinschaftlicher Wohnprojekte, an Interessierte aus ländlichen Kommunen, Vereinen und an engagierte Menschen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützen das Seminar.

Programm hier herunterladen

40 Pferdehalter aus Rheinland-Nassau wurden vielseitig geschult

Koblenz. 40 Pferdehalte aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz informierten sich in der Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) über viele Themen, die die Wirtschaftlichkeit der Pferdehaltung beeinflussen.

So referierte Elmar Brügger von der Landwirtschaftskammer NRW über den Strombedarf eines Pensionspferdebetriebes, die aktuelle Situation auf dem Strommarkt, Reduzierungsmöglichkeiten der Stromkosten, inklusive Anforderungen an die Beleuchtung und Fördermaßnahmen. Dr. Petra Paul vom BWV Rheinland-Nassau durchleuchtete sinnvolle Versicherungen sowohl für die Pferdehalter als auch für deren Tiere. Rechtsanwältin Barbara Wolbeck vom BWV stellte die vertraglichen Grundlagen der Pensionspferdehaltung vor. Schwerpunkte waren dabei der Pferdeboxmietvertrag, Pferdebetreuungsvertrag, Nutzungsvertrag von Reitanlagen und Kaufverträge für Futter, Einstreu etc. BWV-Hauptgeschäftsführerin Karin Bothe-Heinemann informierte über die Gebührenordnung für Tierärzte, erläuterte die Preisentwicklung und kritisierte die insgesamt deutlich gestiegenen Preise für Tierhalter. Am Ende des Seminars sprach die Leiterin der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, Dr. Heidrun Mengel, über die Aufgaben und Leistungen der Pferdekasse.

Zu allen Vorträgen standen die Referenten für Fragen zur Verfügung. Die Teilnehmer haben diese Möglichkeit intensiv genutzt. Alle Fragen wurden beantwortet oder diskutiert.

Corona, Klima, Kennzeichnung, Kriegsfolgen – Strategien für die Milch

Berlin. Die Herausforderungen für die Milchbranche sind zahlreich und vielfältig. Die Anpassungsfähigkeit des Sektors hat sich während der Coronapandemie bestätigt und wird angesichts geopolitischer und daraus folgender wirtschaftlicher Verwerfungen weiterhin stark strapaziert. Hinzu kommen der mittlerweile spürbare Klimawandel und den Gestaltungsspielraum der Unternehmen weiter eingrenzende politische Leitplanken. Welche konstruktiven Lösungsansätze und Strategien gibt es, um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen? Das soll auf dem 13. Berliner Milchforum am 16./17. März 2023 herausgearbeitet werden.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion werden bundespolitische sowie wirtschaftliche Akteure das Thema „Corona, Klima, Kennzeichnung, Kriegsfolgen – Was braucht die Branche von der Politik?“ am ersten Tag des Milchforums erörtern. Am zweiten Tag werden Marktentwicklungen, internationale Rahmenbedingungen und die Aktivitäten der gesamten Branche sowie einzelner Unternehmen angesichts dieser Herausforderungen auf der Agenda der einzelnen Fachvorträge stehen.

Das als alljährlicher Branchentreff etablierte Berliner Milchforum wird im Jahr 2023 wiederum vom Deutschen Bauernverband und dem Milchindustrie-Verband in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Raiffeisenverband und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft ausgerichtet. Die Veranstalter erwarten ca. 500 Teilnehmer aus der Branche, den vor- und nachgelagerten Bereichen, etlichen politischen Institutionen und Medien.

Anmeldungen sind auf www.berliner-milchforum.de möglich.

Erlebnistour Grüne Berufe für junge Menschen

Koblenz. Die Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände Rheinland-Pfalz veranstaltet in den Pfingstferien die „Erlebnistour Grüne Berufe“. Über drei Tage hinweg können Jugendliche im Alter von 13-18 Jahren hier alles über die 14 Grünen Berufe erfahren. Wie fühlt es sich an, als Winzer*in, Landwirt*in, Hauswirtschafter*in, Forstwirt*in, Pferde-/Tierwirt*in, Revierjäger*in oder auch Fachkraft Agrarservice zu arbeiten?

Das Event informiert junge Menschen, deren Schulzeit sich dem Ende nähert, es bietet Orientierung und bringt ihnen die Grünen Berufe als mögliche Karriere näher. Während des Seminars können sich die Schüler/innen mit ihren Neigungen, Stärken und Schwächen in Bezug auf ihr favorisiertes Berufsbild auseinandersetzen und alle 14 Berufe aus der „grünen Branche“ kennenlernen. Hierzu werden Betriebe besucht, in denen die Teilnehmer/innen hautnah den beruflichen Alltag der verschiedenen Berufe miterleben und Fragen an Azubis und Ausbilder richten können. Darüber hinaus bietet ein Praktikerabend die Gelegenheit, unter vier Augen mit jungen Menschen aus den jeweiligen Berufen ins Gespräch zu kommen und Unklarheiten auszuräumen.

Anmeldungen sind über die Webseite der Landjugend Rheinland-Nassau möglich unter:

www.landjugend-rln.de/erlebnistour

Landwirtschaft trägt wesentlich zum Artenschutz bei

Koblenz. Die Landwirtschaft und der Weinbau tragen mit der Offenhaltung von Flächen zum Artenschutz bei. „Was wir hier in Rheinland-Pfalz, einem Waldland, nicht benötigen, ist noch mehr Wald. Der Artenschutz und mit ihm die Artenvielfalt wird deutlich unterstützt, wenn Bauern und Winzer ihre Bewirtschaftungsflächen weiterhin erhalten und pflegen“, macht der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, deutlich.

Der Apollofalter im Weinbau, Braunkehlchen, Lerchen in der Landwirtschaft – viele Tiere würden ohne die Arbeit der Bauern- und Winzerfamilien aussterben. Es müsse das Ziel der Gesellschaft sein, ihre Bauern- und Winzerbetriebe zu erhalten und ihnen in Zukunft weiterhin ein wirtschaftliches Einkommen zu ermöglichen. Die Landwirtschaft sei bereit, so Horper, Umwelt- und Naturschutzleistungen zu erbringen. Bereits heute würden in Rheinland-Pfalz rund 40 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte bewirtschaftet. Das sei enorm und zeige den Einsatzwille der Bauern und Winzer für den Artenschutz.

Eine klare Absage erteilt der Bauernpräsident den Plänen der EU, u.a. den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten völlig zu verbieten: „Erstens würde sich damit die Landwirtschaft gerade aus den Gebieten, die dringend offengehalten werden müssten, zurückziehen und zweitens würden die Landwirte ohnehin sehr sensibel mit Schutzmitteln umgehen. Gerade die ausgebildeten und studierten Landwirte haben den Umgang mit Pflanzenschutzwirkstoffen von der Pike auf gelernt. Naturschutz funktioniert mit den Landwirten, ihnen die Arbeitsgrundlage zu entziehen ist keine Lösung und würde überdies die Artenvielfalt tatsächlich schädigen. So weit dürfen wir es nicht kommen lassen.“

Hofübergabeseminar I

Den landwirtschaftlichen Betrieb richtig übergeben

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt am 26. Januar 2023 ab 10 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Hofübergabeseminar I durch.

Die Seminarteilnehmer werden sich mit den rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergründen sowie mit den notariellen Anforderungen im Rahmen einer Hofübergabe beschäftigen. Außerdem wird die Bedeutung der Ertragsmesszahl erläutert. Rechtsanwältin Barbara Wolbeck, Steuerberater Bernd Heinrichs, Versicherungsreferentin Dr. Petra Paul und Kreisgeschäftsführer Hartmut Bauer vom Bauern- und Winzerverband stehen als Fachreferenten zur Verfügung.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und 80 Euro für Nichtmitglieder.

Das Hofübergabeseminar II am 4. und 5. Februar beschäftigt sich mit den zwischenmenschlichen Folgen einer Hofübergabe. Hierfür ist eine weitere Anmeldung erforderlich.

Streit mit Jägern rechtfertigt nicht Ende der Zwangsmitgliedschaft

Münster. Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, aus ethischen Gründen die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft, die grundsätzlich für jeden Grundeigentümer einer bejagbaren Fläche gilt, zu beenden. An die maßgeblichen ethischen Gründe sind allerdings hohe Anforderungen zu stellen, damit ein Eigentümer mit seiner Fläche aus der Solidargemeinschaft einer Jagdgenossenschaft ausscheiden kann. Dies gilt sowohl inhaltlich als auch in formaler Hinsicht, wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Münster kürzlich dargelegt hat.

Ein Jagdgenosse mit rund 16 Hektar Fläche begehrte den Austritt aus der Jagdgenossenschaft und begründete dies zunächst mit gravierenden Streitigkeiten mit dem Jagdpächter. Nachdem der betroffene Grundstückseigentümer im Verlaufe des weiteren Verfahren mehrfach darauf hingewiesen worden war, die alleine für einen Austritt nach § 6 a Bundesjagdgesetz maßgeblichen ethische Gründe darzulegen, hat er dies jedoch – nach Überzeugung des Gerichtes – nicht stimmig im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nachgeholt. Vor diesem Hintergrund sahen die Richter das Begehren des Grundstückseigentümers, den Austritt aus der Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen verlangen zu können, nicht als gerechtfertigt an. Vielmehr stellten die Richter fest, dass es für die Beurteilung von ethischen Gründen maßgeblich auf eine tief verankerte persönliche Überzeugung ankomme, die auch einen gewissen Grad an Entschiedenheit, Geschlossenheit und Wichtigkeit erreicht habe.

Vor allem an der Stimmigkeit seines Verhaltes hatten die Richter im Falle des Eigentümers erhebliche Zweifel und damit auch daran, dass der Betroffene die Jagdausübung unbedingt ablehnen würde. Ausschlaggebend für das Gericht war zunächst die Tatsache, dass sich der betroffene Grundstückseigentümer erst nach mehrfacherer Nachfrage und erst in der mündlichen Verhandlung überhaupt zu seiner ethischen Überzeugung, das Töten von Tieren abzulehnen, geäußert habe. Dies war für das Gericht nicht plausibel, weil er beispielsweise nicht darlegen konnte, warum er sich erst so spät zu dieser doch für die Entscheidung sehr maßgeblichen Frage geäußert habe. Darüber hinaus waren persönliche Unstimmigkeiten aufgetreten, die an einer ersthaften und widerspruchsfreien Ablehnung der Jagd Zweifel offenließen. So war im Laufe des Verfahrens mehrfach dargelegt worden, dass er den Austritt aus der Jagdgenossenschaft auf Grund persönlicher Konflikte mit der örtlichen Jägerschaft anstrebe. Weiterhin spreche die Tatsache, dass der Betroffene einen Baumbestand auf seinen Flächen roden lassen wollte und damit in den Lebensraum der dort lebenden Tiere maßgeblich eingegriffen habe, gegen seine notwendige tief verankerte Überzeugung.

Bei einigen Tierarten, z.B. Brachvögel oder Kiebitze, lehnte er die Tötung zudem nicht grundsätzlich ab. Darüber hinaus vermochte der Grundstückseigentümer nicht zufriedenstellend erklären, warum er einerseits die Tötung von Lebewesen im Rahmen der Jagdausübung ablehnen würde, zugleich aber Fleisch essen würde. Letztlich hatte der Betroffene über viele Jahre hinweg vorbehaltlos und offenbar ohne ethische Bedenken seinen Anteil an der Jagdpacht vereinnahmt und damit von der Jagd finanziell profitiert, was ebenfalls gegen ein stimmiges Verhalten und eine überzeugende Gewissensentscheidung des Betroffenen sprach.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Münster zeigt, dass an die Anforderungen, unter denen eine Befriedung von Grundflächen und damit ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschaft verlangt werden kann, hoch sind und von Beginn an ein stimmiges Verhalten des Grundstückseigentümers vorliegen muss. Gelingt dies nicht, gibt es ernsthafte Bedenken, die gemäß Bundesjagdgesetz einer möglichen Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen entgegenstehen können.

Entscheidung des OVG Münster vom 10.09.2021, Az: 1 K 2285/18