BWV-Präsident Michael Horper im Gespräch mit Agrarpolitikerin der SPD-Fraktion

Koblenz. Die Agrarpolitiker der SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz kamen mit BWV-Präsident Michael Horper zu einem virtuellen Austausch zusammen. Im Rahmen des 90-minütigen Gespräches wurden drängende agrarpolitische Themen diskutiert.

Das derzeit aktuelle Thema zur Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes, die Überarbeitung des Wolfsmanagementplans sowie das Positionspapier der SPD-Landtagsfraktion zum Wolf standen im Mittelpunkt des Gespräches. Präsident Horper begrüßte ausdrücklich, dass endlich Bewegung in die Problematik des Umgangs mit problematischen Tieren komme. Außerdem wurden die europäischen Überlegungen zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und die möglichen Folgen für die Bauern und Winzer in Rheinland-Pfalz angesprochen. Darüber hinaus standen auch die von Bundesseite aus drohenden Kürzungen der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz), die Landesdüngeverordnung sowie der Flächenverbrauch und die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Tagesordnung. SPD-Landtagsfraktion und BWV kamen darin überein, den zielgerichteten sachlichen Dialog über agrarpolitische Themen weiterhin fortzuführen.

Anliegen des DBV zur Herbst-Agrarministerkonferenz 2023

Kiel. Anlässlich der Agrarministerkonferenz vom 20. bis zum 23. September 2023 in Kiel warnt der Deutsche Bauernverband (DBV) in einem Anliegenpapier davor, dass bei Umsetzung der geplanten Kürzungen im Agrarhaushalt zahlreiche wichtige Maßnahmen zur Zukunftsorientierung der Landwirtschaft nicht mehr umgesetzt werden können.

Dazu der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken: „Mit Blick auf die großen Herausforderungen, die mit dem Klimawandel, der Weiterentwicklung der Tierhaltung, der Verbesserung der biologischen Vielfalt und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse einhergehen, sind alle beteiligten politischen Akteure aufgefordert, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eine Erhöhung der im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Mittel zu erwirken. Alles andere wäre ein vollkommen inakzeptabler Kahlschlag zu Lasten der Agrarstruktur und der ländlichen Räume.“

Darüber hinaus fordert der Deutsche Bauernverband Bund und Länder unter anderem dazu auf, endlich Zukunftsperspektiven für die Nutztierhaltung in Deutschland zu schaffen und Naturschutzgesetzgebung konsequent im Sinne der Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft auszurichten. Auch wiederholt der DBV seine Forderung nach einer Neubewertung des Schutzstatus des Wolfes und mahnt erneut dringend notwendige Korrekturen bei den Ökoregelungen in der GAP-Förderung an.

Das vollständige Anliegenpapier des Deutschen Bauernverbandes finden Sie hier

Josef Schwan ist neuer Vorsitzender des IGJG

Koblenz. Nach dem coronabedingten Ausfall in den letzten Jahren fand Mitte September 2023 in Koblenz die Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (IGJG) statt. Die Neuwahl des Vorstandes stand u.a. auf der Tagesordnung. Der Gründungsvorsitzende, Ökonomierat Heribert Metternich, sowie sein Gründungs-Stellvertreter, Georg Groß, schieden aus den Ämtern, die sie über 20 Jahre lang innehatten, aus. Zudem haben auch die langjährigen Vorstandsmitglieder Georg Stassen und Heinz-Peter Kriechel ihr Amt abgegeben.

Nach der Satzung der IGJG wird der Vorsitzende vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bestimmt. Das BWV-Präsidium hatte sich bereits auf den Kreisvorsitzenden des Kreisbauernverbandes Altenkirchen, Josef Schwan, verständigt, der die IGJG nun in den nächsten Jahren führen wird. Josef Schwan beschäftigt sich seit vielen Jahren mit jagdpraktischen und jagdrechtlichen Fragen und ist zudem Mitglied im rheinland-pfälzischen Landesjagdbeirat. Die Mitgliederversammlung wählte zudem den Kreisvorsitzenden des Bauernverbandes in Bitburg, Stefan Fiedler, sowie den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Mertloch, Johannes Maur, neu in den Vorstand. Die beiden bisherigen Vorstandsmitglieder Andreas Lenz und Jörg Winter wurden ebenfalls wiedergewählt und sorgen insofern für eine Kontinuität in der inhaltlichen Arbeit in der IGJG. Der neue Vorsitzende Josef Schwan dankte seinen scheidenden Vorgängern für die über Jahrzehnte geleistete engagierte inhaltliche Arbeit zum Wohle der Jagdgenossenschaften und Grundeigentümer. Er kündigte an, dass auch der neue Vorstand die Interessen der Jagdrechtsinhaber mit Nachdruck vertreten werde.

Ökonomierat Heribert Metternich leitete über 20 Jahre die Geschicke der IGJG. Links: Hauptgeschäftsführerin Karin Bothe-Heinemann.
Die Mitgliederversammlung der IGJG war in Anbetracht der aktuellen Entwicklung im Jagdrecht und der Vorstandswahl sehr gut besucht.

BWV kritisiert weitere staatliche Belastung für Landwirte und Winzer

Koblenz. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die Einführung eines Wassercents für die Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2024 beschlossen. Damit wird jenseits einer geltenden Freimenge von 10.000 m³ Grundwasser bzw. 20.000 m³ Oberflächenwasser eine Abgabe für Landwirte fällig. In Zukunft müssen sie für die Entnahme eines Kubikmeters Grundwasser 6 Cent und für Oberflächenwasser 2,4 Cent zahlen. Erleichterungen gibt es für Wasser- und Bodenverbände, die lediglich die Hälfte der Abgabe zahlen müssen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hatte sich in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gegen die Einbeziehung der Landwirtschaft in das System des Wassercents ausgesprochen. Das Argument, mit den Abgaben auch Landwirte dazu zu bewegen, mit der Ressource Wasser sparsam umzugehen, ist nach Ansicht des BWV eher nachrangig, da alleine das Fördern und Verteilen von Grundwasser pro Kubikmeter etwa 60 Cent bis 70 Cent kostet. Daher haben die Landwirte bereits einen eigenen Anreiz, Wasser zu sparen und eine zusätzliche Abgabe ist nicht erforderlich. Außerdem ist die jeweils zugewiesene Wasserentnahmemenge ohnehin kontingentiert.

Darüber hinaus kritisierte der BWV Rheinland-Nassau, dass der zu erwartende finanzielle Betrag auf Seiten des Landes durch höhere Personalkosten und ausufernde Bürokratie mehr als aufgefressen werden könnte. Dieses Argument überzeugte die Landesregierung jedoch ebenfalls nicht davon, von der Einbeziehung der Landwirtschaft in den Wassercent abzusehen, ebenso wie die aus BWV-Sicht fehlenden Regelungen für den weinbaulichen Bereich, wo Neuanpflanzungen ohne Bewässerungsmaßnahmen kaum noch möglich sind. Die Landwirte sind nicht für den Klimawandel, der für die notwendigen Bewässerungsmaßnahmen eine tragende Rolle spielt, verantwortlich. Grundsätzlich ist dieser ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und daher dürfen zusätzliche Kosten nicht auf die Landwirtschaft abgewälzt werden. Vielmehr wäre es notwendig, die Allgemeinheit an entsprechenden Kosten zu beteiligen.

Bildquelle: IMAGO HMB-Media

Die Landwirtschaft feiert Erntedankgottesdienst in der Liebfrauenkirche

Koblenz. Der landwirtschaftliche Berufsstand feiert am 30. September 2023 um 16.00 Uhr in der Liebfrauenkirche in Koblenz seinen zentralen ökumenischen Erntedankgottesdienst. Auch wenn die Ernte nicht für alle Bauern- und Winzerfamilien zur Zufriedenheit ausgefallen ist, werden die mit der Natur arbeitenden Menschen einen Dankgottesdienst abhalten.

Die Musikkapelle Gondershausen umrahmt die Messe musikalisch, während die Landjugendgruppe aus Flammersfeld auch in diesem Jahr eine selbstgebundene Erntekrone präsentieren wird. Die LandFrauen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis werden die Kirche anlässlich des Gottesdienstes wieder prachtvoll schmücken. LandFrauen aus verschiedenen Landkreisen rund um Koblenz werden die Feier aktiv mitgestalten.

Zum Erntedankgottesdienst sind alle interessierten Menschen aus Stadt und Land herzlich eingeladen. Der Bauernmarkt findet in diesem Jahr nicht statt.

Es ist gefährlich den Datenschutz zu vernachlässigen

Koblenz. Im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung informierte der Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) darüber, wie bei der Nutzung der sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, TikTok u.a.) und der Gestaltung der eigenen Homepage die Vorgaben des IT-Rechts gewahrt werden. Die rechtlichen Vorgaben sind komplex und vielschichtig: So sind insbesondere das Urheberrecht, das Telekommunikations- und Medienrecht und das Datenschutzrecht in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten.

Interessenten konnten sich Mitte September in der Hauptgeschäftsstelle des BWV in Koblenz im Seminar „Sicher in den sozialen Medien bewegen!“ hierüber informieren. Als Referent konnte der Fachanwalt für IT-Recht André Nienhaus aus Bocholt gewonnen werden.

Nienhaus erläuterte unter anderem, welche Anforderungen an das Impressum der eigenen Homepage zu stellen sind und wie eine Einwilligung gestaltet sein muss, damit (potentielle) Kunden zu Informationszwecken per Post, E-Mail oder WhatsApp kontaktiert werden dürfen. Die DSGVO beinhaltet eine Vielzahl von zu beachtenden Punkten hinsichtlich der Nutzung der sozialen Medien und der Gestaltung der eigenen Homepage.

Die Aufarbeitung erfolgte anhand konkreter, aktueller und einprägsamer Fälle aus der Rechtsprechung. Es wurde deutlich, dass ein Sachverhalt oftmals gleichzeitig komplexe Fragestellungen aus den Bereichen des Urheberrechts, des Telekommunikationsrechts und der DSGVO berührt. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten sind Abmahn-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche denkbar. Wegen der Komplexität der Regelungen wurde erkennbar, dass diese für juristische Laien nachvollziehbarerweise oftmals nicht einfach zu verstehen sind. Aus diesem Grund bietet der Bauern- und Winzerverband, als Ergänzung zu diesem Seminar, für die Mitglieder die Möglichkeit, ihre Website und/oder ihren Webshop auf Übereinstimmung mit der DSGVO überprüfen zu lassen. Hierzu besteht ein Kooperationsvertrag mit Rechtsanwalt Nienhaus. Weitere Informationen hierzu sind bei den BWV-Kreisgeschäftsstellen erhältlich.

Kürzungen im Agrarhaushalt sind nicht zukunftsorientiert

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland Nassau Michael Horper kritisiert die geplanten drastischen Einsparungen im Agrarhaushalt scharf. Die seitens des Bundeslandwirtschaftsministers vorgeschlagenen Kürzungen in der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) seien widersinnig und das völlig falsche Signal: „293 Millionen Euro auf Bundesebene in einem Bereich kürzen zu wollen, der für die Zukunft des Landwirtschaft und des ländlichen Raumes von grundlegender Bedeutung ist, torpediert auch das Vertrauen in politische Zusagen. Dass auch noch die Sonderrahmenpläne (SRL) für die für ländliche Entwicklung und Ökolandbau und biologische Vielfalt gänzlich gestrichen werden sollen, ist nicht nur ein völlig falsches Signal, es widerspricht auch der Bedeutung dieser SRL, die zur Bewältigung von Extremwetterereignissen und zur Unterstützung der Biodiversität dienen sollen.“

In einem Schreiben an das Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag, Carina Konrad, machte Horper nochmals deutlich, dass das Geld aus der GAK in erheblichem Umfang zur nationalen Kofinanzierung von Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) diene. Sollten GAK-Mittel nicht zur Verfügung stehen, könnten die ELER-Mittel teilweise nicht in Anspruch genommen werden. In Rheinland-Pfalz würden nach ersten Schätzungen rund 40 Mio. € im Agrarhaushalt fehlen, womit viele Maßnahmen in Frage gestellt werden müssten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau sei bereits in Gesprächen mit der Landesregierung, um die Folgen der geplanten Kürzungen zu diskutieren und alles zu unternehmen, diese Kürzungspläne noch abzuwenden. Hierzu bedürfe es des Schulterschlusses mit den Bundestagsabgeordneten, weshalb Präsident Horper sich auch dort hinwendet, um den immensen Schaden abzuwenden.

Das ist aber nicht die einzige Lücke, die die Sparpläne reißen werden. Die Landjugend Rheinland-Nassau reagiert schockiert über die geplante Kürzung von ca. 4,5 Millionen Euro im Kinder- und Jugendplan des Bundes. Vorsitzende Maria Müller: „Das ist ein Offenbarungseid der Ampelkoalition, die versprochen hatte, Strukturpolitik für Kinder und Jugendliche betreiben zu wollen.“ Für die ehrenamtliche Jugendarbeit für die Kinder und Jugendlichen in den ländlichen Räumen würden diese Kürzungen bedeuten, dass bereits knapp finanzierte Fortbildungs- und Gruppenangebote sowie hauptamtliche Unterstützungsleistungen akut bedroht seien.

Spitzenvertreter des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland Nassau und des Landjugendverbandes Rheinland-Nassau stellen mit Betroffenheit fest, dass die Bundesregierung Einsparungen in Bereichen vornehme würde, die unbedingt gestützt und gefördert werden müssten. Beide Verbände befürchten Fehlentwicklungen im ländlichen Raum, die negative Auswirkungen auf gesellschaftliche, klimapolitische und jugendpolitische Ziele haben würden.

Schutzgemeinschaft reagiert auf aktuelle Witterungsverhältnisse

Mosel. Der Vorstand der Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mosel – die Schutzgemeinschaft Mosel – hat am 12.09.2023 einstimmig die Absenkung des Mindestmostgewichtes für die Rebsorte Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2023 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 % vol. natürlicher Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich.

Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR Mosel) erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch Essigfäule, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Mosel einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für ausgewählte rote Rebsorten auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise.

In der Schutzgemeinschaft Mosel sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes Mosel organisiert. Ihr Vorstand setzt sich repräsentativ zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen an der Mosel. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzgemeinschaft Mosel wurde im Dezember 2018 gegründet und ist durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.

Antragsfrist zur Agrardieselvergütung endet am 30. September 2023

Koblenz. Die Abgabefrist für die Jahresanträge eines Kalenderjahres 2022 endet am 30. September.

Der Vergütungsantrag für das Jahr 2022 muss also spätestens am 30. September 2023 beim Hauptzollamt Dresden, Postfach 10 02 27 in 01072 Dresden eingegangen sein!

Folgende Möglichkeiten der Antragsstellung gibt es:

Selbst ausdrucken und per Hand ausfüllen: Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) stehen die Formulare 1140 und 1142 als PDF- Dokumente (1140_Papier, 1142_Papier) zur Verfügung, die ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden können.

Online ausfüllen und ausdrucken: Der Antrag kann auch unter Verwendung der ebenfalls auf der Zoll-Internetseite verfügbaren elektronischen Formulare (1140_Elektronisch, 1142_Elektronisch) am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden (elektronische Datenerfassung ohne elektronische Datenübermittlung).

Am Computer ausfüllen und online absenden: Schließlich kann der Antrag auch am Computer ausgefüllt und anschließend online dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt werden (elektronische Datenerfassung mit elektronischer Datenübermittlung). Nach elektronischer Übermittlung des Online-Antrags wird automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden. Die digitale Übermittlung alleine genügt nicht!

Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist. Anträge, die erst nach dem 30. September eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Vergütung kann dann nicht mehr erfolgen. Es wird keine Verlängerung der Agrardieselfrist gewährt.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist darauf hin, dass die Unterlagen jetzt eingereicht werden müssen. Die aktuellen Anträge auf Mineralölsteuervergütung können im Mitgliederbereich dieser Homepage unter „Formulare und Anträge“ oder bei der Zollverwaltung heruntergeladen werden.

Mit dem Sonderzug zur Agritechnica 2023

Koblenz/Hannover. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bietet zusammen mit dem Rheinischen Landwirtschaftsverband anlässlich der weltweit größten Fachausstellung für Landtechnik, der Agritechnica, wieder einen Sonderzug an. Am Donnerstag, den 16. November 2023, können interessierte Landwirte ab Cochem über Kobern-Gondorf, Koblenz, Andernach, Remagen, Bonn und Köln mit dem Sonderzug stressfrei und direkt zur Agritechnica in Hannover gelangen. Es ist wieder mit einer regen Nachfrage zu rechnen ist. Die Hin- und Rückfahrt beträgt für Erwachsene 89 Euro. Der Kartenverkauf erfolgt über die BWV-Sonderzughotline: 0228/52006-171 oder per E-Mail über meurer@bwv-net.de. Über einen Buchungscode können die Teilnehmer an der Sonderfahrt die Eintrittskarten für 24 Euro anstatt 35 Euro erwerben.

Der Sonderzug wird wieder mit Gesellschaftswagen ausgestattet sein, sodass auch unterwegs für Unterhaltung gesorgt sein wird.

Der Zug startet in Cochem ab 4.20 Uhr und in Koblenz ab 5.10 Uhr. Da sich die Zeiten bei einem Sonderzug etwas ändern können, bitten wir darum, wenige Tage vor der Abfahrt die Zeiten noch einmal zu überprüfen.

Fahrplan herunterladen