Jessica Neu | BWV

Frühjahrstrockenheit setzt Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz unter Druck

Koblenz. Der März 2025 war in Rheinland-Pfalz außergewöhnlich mild – mit einer Durchschnittstemperatur von 7,1°C lag er fast drei Grad über dem langjährigen Mittel von 4,2°C. Auch im April setzte sich dieser Trend mit ebenfalls rund drei Grad über dem langjährigen Klimawert fort. Beide Monate zusammen verzeichneten zudem lediglich 50 Liter Niederschlag pro Quadratmeter, was einem Defizit von über 70 Litern gegenüber den üblichen Mengen entspricht.

Die Kombination aus anhaltender Trockenheit und überdurchschnittlichen Temperaturen stellt die Landwirtschaft in Südwestdeutschland vor massive Herausforderungen.

In den westlichen Mittelgebirgen hat die Trockenheit zu einer deutlichen Austrocknung der oberen Bodenschichten geführt. Für die landwirtschaftlichen Betriebe bedeutet dies einen äußerst schwierigen Start in die Anbausaison. In vielen Regionen fehlt die notwendige Bodenfeuchte, um Sommerfrüchte wie Mais oder Zuckerrüben erfolgreich auszusäen.

Auch bereits im Herbst ausgebrachte Kulturen wie Winterweizen und Winterraps leiden zunehmend unter Trockenstress, was zu Wachstumsverzögerungen führt und voraussichtlich spürbare Ertragseinbußen nach sich ziehen wird, sollte es im Laufe des Monats Mai keine Niederschläge mehr geben. Noch können Wachstumsrückstände kompensiert werden. Positiv sehen die Betriebe den geringen Krankheitsdruck. In feuchten Jahren sind die Pilzinfektionen in den landwirtschaftlichen Kulturen deutlich höher.

Kurzfristige Wetterprognosen geben keinen Grund zur Entwarnung. Nennenswerte Niederschläge sind derzeit nicht in Sicht, eine unbeständige Witterung ist erst in der letzten Maiwoche möglich.

Gefälschte Berufsgenossenschaft-Schreiben im Umlauf

Koblenz. Derzeit versenden Kriminelle Schreiben sowohl postalisch als auch per E-Mail an die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), in denen die Betriebe zur Zahlung für ein Augenspülstation-Schild aufgefordert werden. Im Betreff der Schreiben heißt es „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstations-Schildes – Frist zur Umsetzung“ bzw. „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“. Den Schreiben ist eine Rechnung beigefügt.

Die Schreiben sind gefälscht! Sie und auch die beigefügten Rechnungen enthalten eine angebliche Telefonnummer der BGN. Vermutlich landen die Anrufe in einem Call-Center im Ausland. Die Mailadresse des Absenders, die in den Schreiben angegeben ist, ist ebenfalls falsch. Mittlerweile variieren die verschiedenen Domainnamen. Die BGN hat die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet.
Wichtig ist es, dass Sie keine Zahlungen leisten. Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder.

Die BGN hat die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet und unternimmt alle möglichen Schritte, um eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe abzuwenden bzw. möglichst klein zu halten. Sofern Sie bereits Zahlungen geleistet haben, sollten Sie sich per E-Mail an kommunikation@bgn.de wenden. Die BGN rät des Weiteren dringend zu einer Strafanzeige und teilt das entsprechende Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der Strafverfolgungsbehörden mit.

Sofern Sie Zweifel haben, ob ein Schreiben tatsächlich von der BGN stammt, können Sie sich unter der Präventionshotline 0621/ 4456-3517 bei der BGN melden. Dort wird beantwortet, ob ein Anruf oder ein Schreiben von der BGN tatsächlich in Auftrag gegeben wurde.

Flagge zeigen für bäuerliche Themen

Orscholz. Am 15. Mai findet die Umweltministerkonferenz der Länder im saarländischen Orscholz statt.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ruft zur Unterstützung des Bauernverbandes Saar auf und lädt alle Landwirtinnen und Landwirte herzlich ein, an der Kundgebung am 15.5. um 10 Uhr am Cloef-Atrium teilzunehmen.

Die zentralen Themen:
• Bestandsmanagement beim Wolf
• Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung nur im Schulterschluss mit der Landwirtschaft

Als Redner werden erwartet:
• Peter Hoffmann, Präsident des Bauernverbandes Saar
• Eberhard Hartelt, Präsident des BWV Rheinland-Pfalz Süd
• Steffen Uhl, Vorsitzender des Landesschaf- und Ziegenhalterverbandes

Im Anschluss wird eine berufsständische Delegation den Umweltministern ein Forderungspapier überreichen und die zentralen Anliegen erläutern.

Warum Ihre Teilnahme wichtig ist:
Berufspolitische Erfolge gelingen nur, wenn deutlich wird, dass die Landwirtinnen und Landwirte geschlossen hinter ihren Forderungen stehen. Der BWV Rheinland-Nassau unterstützt die Kundgebung mit Nachdruck und setzt auf eine starke Beteiligung. Anfahrten mit Traktoren sind ausdrücklich willkommen.

Verschmutzungen durch Feldarbeiten müssen beseitigt werden

Koblenz. Die Feldarbeiten haben in diesem Jahr bereits lange begonnen. Immer wieder stellt sich dabei aufs Neue die Frage, wie mit Verschmutzungen, die auf Straßen, Feldwegen oder anderen Flächen entstehen, umgegangen werden muss. Das Landgericht (LG) Flensburg hat mit Urteil vom 10.05.2024 eine in diesem Zusammenhang wichtige Frage entschieden, wonach derjenige, der im Rahmen von Feldarbeiten eine öffentliche Straße verschmutzt, für die Reinigung verantwortlich ist, auch wenn diese Straße nur wenig befahren ist.

In dem vorliegenden Fall verschmutzte ein Maishäcksler bei der Ernte eine Fahrbahn. Durch den danach einsetzenden Regen bildete sich eine mehrere Zentimeter dicke Matsch- und Schmierschicht. Auf dieser rutschte ein Müllwagen auf seiner Tour – 3 Tage nach der Verschmutzung – aus und verunfallte im Graben.

Das LG stellte fest, dass der Halter bzw. Fahrer des Maishäckslers die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 32 StVO verletzte. Diese Pflicht beinhaltet für die Verkehrsteilnehmer, keine Verkehrshindernisse zu schaffen. Entgegen der Ansicht des Beklagten stellte das Gericht außerdem fest, dass es sich bei der Fahrbahn nicht um einen reinen Wirtschaftsweg – mit möglicherweise geringeren Anforderungen an die Beseitigungsverpflichtung einer Verschmutzung – handele. Ob ein Wirtschaftsweg im Sinne der StVO vorliegt, müsse nämlich anhand der äußeren sofort erkenn- und bewertbaren Umstände festgestellt werden (so auch Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, 12 U 25/05). Es käme dabei nicht auf die katastermäßige Erfassung oder öffentliche Widmung einer Straße an. Es müsse vielmehr für jeden aufmerksamen Benutzer deutlich in Erkennbar sein, dass es sich um einen reinen Wirtschaftsweg handele.

Ob ein Wirtschaftsweg vorlag oder nicht war deshalb wichtig zu klären, da für reine Wirtschaftswege nach einhelliger Rechtsprechung geringe bis gar keine Verkehrssicherungspflichten vorliegen. Für öffentliche Straßen im Sinne der StVO müssen jedoch die erhöhten Verkehrssicherungspflichten beachtet werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen geteerten Fahrweg, der an Feldern und Wohnhäusern vorbeiführte. Der Weg war auch nicht mit einer entsprechend einschränkenden Beschilderung versehen. Der Maishäcksler-Fahrer verletzte dementsprechend seine Verkehrssicherungspflicht. Er hätte die Verunreinigung der Fahrbahn unverzüglich beseitigen müssen. Denn auch wenn die Straße an ein Feld angrenzte, mussten andere Verkehrsteilnehmer nicht per se mit einer Verschmutzung durch Lehm, Pflanzenresten oder Stroh rechnen.

Den Fahrer des Müllwagens traf dennoch eine Mitschuld von 25 Prozent, da bei einer offensichtlichen Verschmutzung der Fahrbahn angepasst hätte fahren müssen. Diese Einstufung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, welches in einem anderen Fall zu Lasten des Verkehrsteilnehmers entschieden hatte, wenn eine Feldberieselung auf 300 Meter für den Fahrer ersichtlich ist und dieser dementsprechend mit Wasser auf der Fahrbahn rechnen muss.

Das Urteil hebt nochmals die weitreichenden Verkehrssicherungspflichten von Landwirten hervor. Durch die landwirtschaftlichen Arbeiten dürfen keine Verkehrshindernisse oder gar Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstehen, zu denen auch Verschmutzungen von Fahrbahnen gelten. Auch sollte der Landwirt genauestens überprüfen, ob es sich bei dem befahrenen Weg tatsächlich nur um einen reinen Wirtschaftsweg handelt oder dieser nicht doch auch der Allgemeinheit zugänglich und mithin eine öffentliche Straße ist, auf der die StVO zu beachten ist (auch hinsichtlich aller übrigen StVO-Vorschriften wie zum Beispiel das Vorfahrtsgebot). Dies richtet sich hinsichtlich der Verkehrspflichten der StVO immer nur nach der rein tatsächlichen Nutzung und erkennbaren Umstände. Doch auch wenn es sich um einen Wirtschaftsweg handelt, muss der Verursacher Verschmutzungen, die zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer führen, beseitigen, um Schäden – beispielsweise für Fahrradfahrer – zu minimieren. Allerdings sind die Anforderungen in diesen Fällen nicht so hoch wie auf öffentlichen Straßen, da Nutzer von Wirtschaftswegen stets auch mit typischen „Gebrauchsspuren“ rechnen müssen – vor allem in Zeiten einer erhöhten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzungsnotwendigkeit. Achtet ein Nutzer darauf nicht, so kann ihm gegebenenfalls ein Mitverschulden zur Last gelegt werden.

IGJG verabschiedet vier Vorstandsmitglieder

Koblenz. Bereits im Jahr 2023 gab es bei der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) im nördlichen Rheinland-Pfalz einen Wechsel im Vorstand. Die IGJG ist die zentrale Interessenvertretung der Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber, sowohl in jagdpolitischen als auch in weiteren gesellschaftspolitisch relevanten Bereichen.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau verabschiedete der neue IGJG-Vorsitzende Josef Schwan nun die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder und dankte ihnen für ihren jahrzehntelangen Einsatz.

Besonders hervorgehoben wurde Ökonomierat Heribert Metternich, der die IGJG seit ihrer Gründung im Jahr 2000 als Vorsitzender prägte. Ebenso lange stand ihm Georg Groß als Stellvertreter zur Seite. Georg Stassen, der ebenfalls seit Beginn dem Vorstand angehörte, brachte die Interessen des Weinbaus in die Arbeit der IGJG ein. Heinz Peter Kriechel aus Ahrweiler ergänzte das Vorstandsteam ab 2011 und wirkte zwölf Jahre an der Weiterentwicklung der IGJG mit.

Josef Schwan würdigte die kontinuierliche und konsequente Arbeit des bisherigen Vorstandes. Ihr Engagement habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die IGJG heute als anerkannter Vertreter der Jagdrechtsinhaber in Rheinland-Pfalz gilt. Darüber hinaus habe die IGJG unter der Führung von Heribert Metternich auch die bundespolitische Diskussion rund um jagdpolitische Themen nachhaltig mitgestaltet.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau dankt allen ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern für ihre langjährige und erfolgreiche Arbeit.

Starke Erzeugergemeinschaften sorgen für das Vertrauen zwischen Erzeuger und Handel

Koblenz. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften Rhein-Hunsrück-Höhen, der noch acht regionale Erzeugergemeinschaften für Qualitätsgetreide angehören, sorgt sich um die Zukunft der Marktmacht der Ackerbaubetriebe in Rheinland-Pfalz.

Der Vorsitzende der Vereinigung Jörg Müller, der ebenfalls Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft Hunsrück-Nahe für Qualitätsgetreide, Öl- und Hülsenfrüchte ist, trifft hierzu eine eindeutige Aussage: „Ohne die Erzeugergemeinschaften könnten die Bäuerinnen und Bauern nur noch Vertrauen in die Handelsunternehmen aber keine Gewissheit haben. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften ist gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd Träger der Interessengemeinschaft (IG) Nitnet, die für die Absicherung der Messwerte der angeschlossenen Ganzkorn-Messgeräte sowohl im Erfassungshandel als auch bei Verarbeitern sorgt.“

Dem Netzwerk sind circa 190 Messgeräte für Feuchte, Protein und Ölgehalt angeschlossen, überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie in Luxemburg. Diese Messgeräte stehen in den Landhandelsunternehmen, Mälzereien, Ölmühlen und Getreidemühlen. Somit ist die Wertschöpfungskette vom Landwirt bis zum Verarbeiter in diesem System vertreten. Die fachliche Betreuung erfolgt dabei durch die langjährig erfahrene Firma Agrar-Labor-Wenzel in Kirchberg. Die Absicherung der Geräte durch die IG Nitnet sorgt gegenüber den relativ weit gefassten Eichfehlertoleranzen für eine deutlich verbesserte Messsicherheit. Wer sicher gehen möchte, dass die gemessenen Werte seines Vertragspartners für Getreide und Raps vertrauenswürdig sind, sollte daher auf den Anschluss der eingesetzten Ganzkornmessgeräte an die IG Nitnet achten. Dies ist an dem IG Nitnet-Zertifikat am Gerät zu erkennen.

Die IG Nitnet und das beauftragte Agrar-Labor-Wenzel sorgen dabei für Vergleichbarkeit und befinden sich in stetem Kontakt mit den Eichämtern. Die Einbeziehung wichtiger Labore zur Bestimmung der Gehalte der Standardisierungs-Muster gehören ebenso zur Arbeit dieser berufsständischen Organisation wie die schwierige Aufgabe der Kalibrierung und die Einbeziehung von Vergleichsmustern, um die Messwerte möglichst exakt feststellen zu können. Diese Arbeit bedarf größter Präzision und hoher fachspezifischer Kenntnisse.

Müller sorgt sich um die Zukunft der Erzeugergemeinschaften. „In den letzten Jahren scheint mir der Rückhalt im Berufsstand für die Erzeugergemeinschaften zu schwinden. Gerade in den beiden zurückliegenden Jahren haben zwei Erzeugergemeinschaften ihre Arbeit eingestellt. Das führt zu einem schwindenden Einfluss der Markfruchtbaubetriebe auf Handelsebene. Geht die Entwicklung so weiter, wäre der Schaden für die Betriebe enorm. Es ist an der Zeit für ein Umdenken und für ein stärkeres Engagement für die Marktfrucht-Erzeugergemeinschaften in Rheinland-Pfalz. Die Bäuerinnen und Bauern müssen zwingend ihre Erzeugergemeinschaften stärken und somit die Marktmacht und den Einfluss des Berufsstandes erhalten. Ohne jegliche Handhabe und Kontrollen bliebe den Bauern allein das Vertrauen. Das wäre mir und für die Bedeutung unserer Getreide- und Rapsabrechnungen für unsere Betriebe zu wenig. Der Marktfruchtbaubetrieb wäre am Ende der Leidtragende. Soweit muss es nicht kommen“, macht Vorsitzender Jörg Müller deutlich.

Eiererzeugung in Rheinland-Pfalz – eine Nische mit Zuwachs

Koblenz. Die Haltung von Legehennen mit der Erzeugung von Eiern ist Teil der landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung. Eierproduktion erfreut sich immer größerer Beliebtheit unter den Landwirten in Rheinland-Pfalz, auch wenn es sich im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch um eine Nische handelt. In Rheinland-Pfalz sorgen über 940.000 Hühner in spezialisierten Betrieben mit Hennenhaltung für die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Eiern. Daneben gibt es viele kleine Bestände, die der Eigenversorgung oder auch einer begrenzten regionalen Versorgung dienen. Diese werden von den statistischen Erhebungen nicht erfasst.

Wurden 2011 noch 160 Millionen Eier im Jahr in Rheinland-Pfalz erzeugt, sind es heute, laut Statistischem Landesamt, bereits 280 Millionen, die in den spezialisierten Hennenhaltungsbetrieben mit mindestens 3.000 Haltungsplätzen produziert werden. Dennoch sind es zu wenige Eier, um alle Rheinland-Pfälzer mit Eiern aus der Region zu versorgen. Der Selbstversorgungsgrad beträgt hier gerade einmal 28 Prozent. Damit liegt Rheinland-Pfalz deutlich unter dem bundesweiten Selbstversorgungsgrad von 73 Prozent. Aus dem Grad der Selbstversorgung lässt sich ableiten, dass Eier importiert werden müssen, um den Bedarf zu decken.

Bei Eiern aus dem Ausland gelten meist andere gesetzliche Regelungern bei den Haltungsformen. Beispielsweise ist das routinemäßige Töten männlicher Küken seit 1. Januar 2022 in Deutschland verboten. In der EU und in Drittstaaten außerhalb der EU ist hingegen das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen eine weiterhin gängige Praxis. Ähnlich sieht es bei der Haltung von Legehennen aus. Während in Deutschland die Haltung von Legehennen in Käfigen seit 1. Januar 2010 verboten ist, trat das Verbot in der EU erst zwei Jahre später in Kraft. Die Möglichkeit Hühner in Kleingruppen in Käfigen mit Sitzstangen und Sandbad zu halten, wird Ende 2025 auslaufen und dann in Deutschland nicht mehr erlaubt sein. In der EU wird diese Haltungsform aber weiterhin bestehen.

Insgesamt ist die Bodenhaltung die dominierende Haltungsform in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz, gefolgt von der Freilandhaltung. In den 74 rheinland-pfälzischen Betrieben mit spezialisierter Hennenhaltung leben 61 Prozent der Hühner in Bodenhaltungs- und 34 Prozent in Freilandhaltungssystemen. Auch die Eiererzeugung nach ökologischen Anforderungen gewinnt weiter an Bedeutung. Mittlerweile werden 14 Prozent aller Eier im Land ökologisch produziert.

Keine voreilige Novelle des Landeswassergesetzes

Koblenz. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat Anfang März 2025 den Entwurf für eine Novelle des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vorgestellt und um Stellungnahme zu zahlreichen Neuregelungen gebeten. Das Gesetz wurde zuletzt im Jahr 2015 umfangreich überarbeitet und enthält die wichtigsten Grundlagen zum Umgang mit den rheinland-pfälzischen Gewässern. Mit dem Landeswassergesetz hat das Land Rheinland-Pfalz auch die Möglichkeit, in einzelnen Themenbereichen in Abweichung zu dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz auf Rheinland-Pfalz zugeschnittene spezielle Regelungen, beispielsweise im Bereich des Hochwasserschutzes oder Beregnung, festzulegen.

Die beiden rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerverbände haben zusammen mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände eine Stellungnahme an das MKUEM übersandt und verlangt, die kurze gesetzte Frist für eine Stellungnahme (Anfang April) deutlich zu verlängern. Da das Landeswassergesetz auch für die Landwirtschaft und den Weinbau wichtige und für die tägliche Praxis relevante Regelungen enthält, ist eine umfassende Diskussion im Rahmen der Gremien des Berufsstandes notwendig, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können. Zudem haben die Verbände darauf hingewiesen, dass durch den Gesetzgeber keine voreiligen Fakten – zum Beispiel beim Thema Gewässerrandstreifen – geschaffen werden sollen, die möglicherweise nicht im Einklang mit Zukunftsplan Wasser oder der Diskussion im Rahmen des Schulterschluss Artenvielfalt stehen.

Frühstück mit Elvis – ein Koblenzer Katzenkrimi

Koblenz. Am Freitag, den 21. März ab 19.30 Uhr, wird der schnurrende Ermittler Elvis im neuesten Buch der Autorin S. Sagenroth während seinen Ermittlungen die Leser zu verschiedenen Schauplätzen in der Koblenzer Altstadt führen. Die Koblenzer/innen werden sich in ihrem Roman zuhause fühlen. S. Sagenroth schreibt Bücher für Jugendliche und Erwachsene und lebt mit ihrer Familie und Katze in Koblenz.

Rudolf Hugemann vom Weingut Karl Hugemann aus Leutesdorf kredenzt seine auserlesenen Weine. In Steil- und Flachlagen am Rhein bewirtschaftet Rudolf Hugemann in der 5. Generation seine Rebflächen. Dabei baut er neben Riesling auch Weißburgunder, Spätburgunder, Portugieser und Dornfelder an.

Die Teilnehmergebühr beträgt 20 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: presse@bwv-net.de oder online hier.

Das elektronische Jagdkataster, Version 10/11

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Freitag, den 14. März 2025 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder ein Seminar über das Verwalten eines elektronischen Jagdkatasters durch. Dirk Model, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) aus Leipzig, stellt neben den Grundlagen der Version 10/11 der digitalen Jagdpachtverwaltung, die Bearbeitung der ALKIS-Daten und die Bearbeitung verschiedener Listen mit Filtern vor. Die graphische und datenbankbasierte Erstellung der Jagdbögen, beziehungsweise der Jagdbezirke sowie die Führung des Kassenbuches sind weitere Seminarthemen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) 110 Euro und für Nichtmitglieder 160 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: presse@bwv-net.de oder online hier.