Neue erweiterte verpackungsrechtliche Pflichten ab 01. Juli 2022
Koblenz. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gelten ab dem 01. Juli 2022 neue Pflichten für alle Hersteller (auch Direktvermarkter), welche verpackte Waren in den Verkehr bringen. Alle Arten von Verpackungen sind im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist ein Mal notwendig, da sonst Vertriebsverbot droht.
Die Registrierungspflicht beim Verpackungsregister LUCID besteht schon seit Januar 2019 gemäß Verpackungsgesetz für alle Betriebe, die gewerbsmäßig Verpackungen in Verkehr bringen. Seit dieser Zeit sind die lizenzierungspflichtigen Verpackungsmengen, welche im Müll beim Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Gastronomie, Kantinen) zusammenkommen, bereits im öffentlichen Verpackungsregister LUCID anzugeben.
Ab 01. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Betriebe, unabhängig von der Verpackungsart. Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich nun alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw.
Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen. Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Sie müssen für die Serviceverpackungen aber keinen eigenen Vertrag mit einem Dualen Systembetreiber abschließen.
Der Start des neuen Registrierungsprozesses bei LUCID umfasst den 5. Mai bis zum 30. Juni 2022.
Wenn Sie Fragen zur Registrierung bei LUCID oder der Lizenzierung haben, können Sie sich gerne an Ihre zuständige Kreis-/Bezirksgeschäftsstelle des Verbandes wenden.